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GUDA CONSULT GmbH, Rostock (HRB 11125) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Industriestr. 8
18069 Rostock
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2008
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 11125
Amtsgericht: Rostock
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die GUDA CONSULT GmbH aus Rostock war im Handelsregister Rostock unter der Nummer HRB 11125 verzeichnet. Nach der Gründung am 04.12.2008 hat die GUDA CONSULT GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand war laut eigener Angabe 'Ingenieurstätigkeiten, Zeichnung von Betonelementen und Beratung diesbezüglich, bautechnische Übersetzungen deutsch/dänisch sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die GUDA CONSULT GmbH wies zuletzt drei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 28.04.2021)

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Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
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Registermeldungen 5

Calendar 13.11.2019
Löschung

HRB 11125: GUDA CONSULT GmbH, Rostock, Industriestraße 8, 18069 Rostock. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden GUDA-DK ApS am 11.11.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 09.09.2019
Veränderung

HRB 11125: GUDA CONSULT GmbH, Rostock, Industriestraße 15, 18069 Rostock. Änderung der Geschäftsanschrift: Industriestraße 8, 18069 Rostock. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 18.06.2019 in der geänderten Fassung vom 01.07.2019, dem die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2019 zugestimmt hat, mit der GUDA-DK APS mit Sitz in Aarhus (Dänemark) (Centrale Virksomhedsregister CVR-Nr. 40535330) verschmolzen.Die Voraussetzungen für die Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, wenn die Voraussetzungen des Rechts, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 12.07.2019
Vorgang ohne Eintragung

HRB 11125: GUDA CONSULT GmbH, Rostock, Industriestraße 15, 18069 Rostock. . Gem. § 122d UmwG wird bekannt gemacht, dass der Entwurf des Verschmelzungsplans beim Handelsregister eingereicht worden ist.2. An der Verschmelzung sind die GUDA CONSULT GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Harrislee, als übertragende Gesellschaft und die GUDA-DK APS, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dänischem Recht mit Sitz in Aarhus/Dänemark als übernehmende Gesellschaft beteiligt.3. a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Rostock unter HRB 11125. b) Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen in dem vom dänischen Erhvervsstyrelsen (Gewerbeamt) geführten zentralen Gesellschaftsregister (Centrale Virksomhedsregister) unter CVR Nr. 40535330.4. a) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen GUDA CONSULT GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelung beteiligten GUDA CONSULT GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der GUDA CONSULT GmbH nach § 122a Abs 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der GUDA CONSULT GmbH gem. § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der GUDA CONSULT GmbH unter deren Geschäftsanschrift Industriestraße 15, 18069 Rostock, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der GUDA CONSULT GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.b) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da die beiden Gesellschafter der übertragenden Gesellschafter im gleichen Verhältnis Gesellschafter der übernehmenden Gesellschaft sind. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.

Calendar 02.08.2018
Veränderung

HRB 11125: GUDA CONSULT GmbH, Rostock, Industriestraße 8, 18069 Rostock. Änderung der Geschäftsanschrift: Industriestraße 15, 18069 Rostock.

Calendar 16.01.2009
Neueintragung

GUDA CONSULT GmbH, Rostock, Industriestraße 8, 18069 Rostock.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.12.2008. Geschäftsanschrift: Industriestraße 8, 18069 Rostock. Gegenstand: Ingenieurstätigkeiten, Zeichnung von Betonelementen und Beratung diesbezüglich, bautechnische Übersetzungen deutsch/dänisch sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Christiansen, Anna Marie, Roslev/Dänemark, * ‒.‒.‒‒; Reeholm Due, Michael, Rønde/Dänemark, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Historie 2

13.11.2019
Registervorgang

Löschung 13.11.2019

16.01.2009
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Anna Marie Christiansen
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Michael Reeholm Due
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 12.01.2009