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a)
GW Grundstücks- u. Mobilienverwaltungs
GmbH
b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
Breite Straße 159, c/o Werner Weimann,
22767 Hamburg
c)
Gegenstand des Unternehmens ist der An-
und Verkauf von Immobilien und Mobilien
im eigenen Namen sowie die Anmietung
und die gewerbliche Bereitstellung von
Räumlichkeiten zu Übernachtungszwecken.
Gegenstand ist ferner die Beteiligung an
anderen Unternehmen, insbesondere als
persönlich haftende Gesellschafterin an
Kommanditgesellschaften. |
50.000,00
DEM |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Bestellt
Geschäftsführer:
Weimann, Werner, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt
Geschäftsführer:
Wolters, Alexandra, Prisdorf, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geändert (Vertretung), nun
Geschäftsführer:
Weimann, Annette, Wachtberg, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt
Geschäftsführer:
Weimann, Helge, Scheinfeld, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 26.11.1991 mehrfach, zuletzt
gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
19.03.1997 geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2025 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in den
§§ 1 Abs. 2 (Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 4
(Vertretung) und mit ihr die Sitzverlegung von Wachtberg
(bisher: Amtsgericht Bonn HRB 6885) nach Hamburg
beschlossen.
b)
Für einen herrschenden Gesellschafter bestehen keine
Wettbewerbsbeschränkungen. Er ist berechtigt, ein gleiches
oder ähnliches Unternehmen unmittelbar oder mittelbar zu
betreiben oder sich daran zu beteiligen oder für ein solches
Dienste irgendeiner Art zu erbringen. Einen Geschäftsführer
kann durch Gesellschafterbeschluss Befreiung vom
Wettbewerbsverbot erteilt werden. In diesem Fall sind die
Tätigkeitsbereiche eindeutig abzugrenzen. |
a)
17.02.2026
Dr. Riewert-Ramcke
b)
Tag der ersten
Eintragung: 06.02.1992
Fall 1 |
| 1 |
a)
GW Grundstücks- u. Mobilienverwaltungs
GmbH
b)
Wachtberg
c)
An- und Verkauf von Immobilien u. Mobilien
im eigenen Namen sowie Anmietung und
die gewerbliche Bereitstellung von
Räumlichkeiten Übernachtungszwecken |
50.000,00
DEM |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Ist ein
alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer
alleiniger oder neben der Gesellschaft einziger
Gesellschafter, so ist er befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Weimann, Annette, Hausfrau, Wachtberg
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 26.11.1991 zuletzt geändert am
19.03.1997
b)
Für einen herrschenden Gesellschafter bestehen keine
Wettbewerbsbeschränkungen. Er ist berechtigt, ein gleiches
oder ähnliches Unternehmen unmittelbar oder mittelbar zu
betreiben oder sich daran zu beteiligen oder
für ein solches Dienste irgendeiner Art zu erbringen. Einem
Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluß Befreiung
vom Wettbewerbsverbot erteilt werden. In diesem Fall sind die
Tätigkeitsbereiche eindeutig abzugrenzen. |
a)
11.06.2002
Loehndorf
b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 27 - 36 Sonderband
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
11.06.2002. |