Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
19 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Steinmeier, Daniel, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Hailfinger, Gerd, Sonnenbühl, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
04.04.2024
Mutlu |
HRB 711206: Geberit Produktions GmbH, Pfullendorf, Theuerbachstraße 1, 88630 Pfullendorf. Die Gesellschaft hat am 10.02.2022 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 711206: Geberit Produktions GmbH, Pfullendorf, Theuerbachstraße 1, 88630 Pfullendorf. Prokura erloschen: Möller, Hermann, Sigmaringendorf, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Berg, Tim, Dinslaken, * ‒.‒.‒‒.
HRB 711206: Geberit Produktions GmbH, Pfullendorf, Theuerbachstraße 1, 88630 Pfullendorf. Die Gesellschaft hat am 06.04.2021 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 711206: Geberit Produktions GmbH, Pfullendorf, Theuerbachstraße 1, 88630 Pfullendorf. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.02.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.02.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Geberit Weilheim GmbH", Weilheim (Amtsgericht München HRB 41443) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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