Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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b)
Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394
FamFG von Amts wegen gelöscht.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
24.03.2025
Michaelis |
8 |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 29.03.2023
(22 IN 64/17) ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. |
a)
10.11.2023
Berlinghof |
HRB 370322: Geiselhart Logistics GmbH, Zwiefalten, Steinhecke 1, 88529 Zwiefalten. Durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 01.05.2017 (22 IN 64/17) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Tübingen, 22 IN 64/17) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
HRB 370322:Geiselhart Logistics GmbH, Zwiefalten, Steinhecke 1, 88529 Zwiefalten.Nicht mehr Geschäftsführer: Geiselhart, Lothar, Diplom-Wirtschaftsingenieur, Zwiefalten, * ‒.‒.‒‒.
Geiselhart Logistics GmbH, Zwiefalten, Steinhecke 1, 88529 Zwiefalten. Der zwischen der Gesellschaft und der "GVVW GmbH" vormals Geiselhart Vermögensverwaltung GmbH, Zwiefalten (Amtsgericht Stuttgart HRB 370177 vormals Amtsgericht Reutlingen HRB 177-M) am 09.12.2004 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2012 beendet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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