Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Kapital/Nachschusspflicht |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
| 5 |
b)
Geschäftsanschrift:
Übergasse 3, 55606 Kirn |
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b)
Vorstand:
Beimbauer, Sabine, Jeckenbach,
* ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemeinsam mit
einem anderen Vorstandsmitglied.
Nicht mehr
Vorstand:
Gillmann, Rolf, Hochstetten-Dhaun,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
28.08.2025
Becker
b)
Fall 16 |
GnR 363: Gemeinnützige Baugenossenschaft eG. Kirn, Kirn (Übergasse 3, 55606 Kirn). Bestellt als Vorstand: Weid, Oliver, Kirn, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Vorstand: Trebes, Klaus, Kirn, * ‒.‒.‒‒.
Gemeinnützige Baugenossenschaft eG. Kirn, Kirn (Übergasse 3, 55606 Kirn). Bestellt als Vorstand: Gillmann, Rolf, Hochstetten-Dhaun, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Vorstand: Ahrens, Manfred, Versicherungskaufmann, Kirn.
Gemeinnützige Baugenossenschaft eG. Kirn, Kirn, ( Kirn).Die Generalversammlung vom 10.11.2009 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. neuer Gegenstand: Zweck der Genossenshaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.