Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
15 |
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a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist
befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 18.10.2023 hat die
Änderung von § 11 (Geschäftsführung, Vertretung) des
Gesellschaftsvertrages beschlossen. |
a)
04.12.2023
Schmidt |
14 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Dr. Florange, Barbara, Hünxe, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
03.11.2023
Frenking |
HRB 6720: Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH, Olpe, Maria-Theresia-Straße 42 a, 57462 Olpe. Die Gesellschaft ist durch Verschmelzungsvertrag vom 15. November 2021 und die Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Marienhospital Brühl GmbH mit Sitz in Brühl (Amtsgericht Köln - HRB 43506) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6720: Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH, Olpe, Maria-Theresia-Straße 42 a, 57462 Olpe. Die Gesellschaft ist durch Verschmelzungsvertrag vom 15. November 2021 und die Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Katholische Kliniken Oberberg gemeinnützige GmbH mit Sitz in Engelskirchen (Amtsgericht Köln - HRB 37595) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6720: Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH, Olpe, Maria-Theresia-Straße 42 a, 57462 Olpe. Die Gesellschafterversammlung vom 15. November 2021 hat die Änderung des Unternehmensgegenstandes und die Änderung von § 3 (Zweck der Gesellschaft) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
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