HRB 20195: Gemeinnützige Gesellschaft der Werkstätten für behinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen mbH (GDW NRW GmbH), Essen, Katernberger Str. 107, 45327 Essen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Genossenschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Hessen und Thüringen eG (GDW) am 20.10.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 20195: Gemeinnützige Gesellschaft der Werkstätten für behinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen mbH (GDW NRW GmbH), Essen, Katernberger Str. 107, 45327 Essen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.07.2016 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.07.2016 mit der Genossenschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Hessen und Thüringen eG (GDW) mit Sitz in Kassel (Amtsgericht Kassel GnR 383) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 20195: Gemeinnützige Gesellschaft der Werkstätten für behinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen mbH (GDW NRW GmbH), Essen, Katernberger Str. 107, 45327 Essen. Die Gesellschafterversammlung hat am 03.11.2014 beschlossen, den Gegenstand des Unternehmens sowie den Gesellschaftsvertrag in § 2 (Steuerbegünstigter Zweck und Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (Gemeinnützigkeit) zu ändern. Weiterhin wurde ein neuer § 4 (Steuerpflichtige Tätigkeiten) eingefügt; somit verändert sich die Nummerierung der weiteren Paragraphen entsprechend. (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zwecke der Gesellschaft sind 1. die Förderung der Hilfe für Behinderte i.S. des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 der Abgabenordnung), 2. die Förderung der Bildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 der Abgabenordnung) und 3. die Förderung der Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Behindertenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung). (3) Die Zwecke der Gesellschaft sollen insbesondere verfolgt werden durch 1. die Entwicklung geeigneter Betätigungsfelder für behinderte Menschen einschließlich der Entwicklung von Mindest-Qualitätsstandards für die Werkstätten für behinderte Menschen hinsichtlich Entwicklung, Produktion und Vertrieb, jeweils unter der ausschließlichen speziellen Zielsetzung, behinderte Menschen in den Werkstätten entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten und Potenziale bestmöglich einzusetzen und dadurch die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben zu verbessern, 2. die Evaluation der Betätigungsfelder der Werkstätten für behinderte Menschen und Integrationsprojekten im Sinne einer Qualitätskontrolle, insbesondere durch Begutachtung von Beschäftigungs-, Entwicklungs-, Produktions- und Vertriebsprogrammen, sowie durch Hilfestellung zur Verbesserung solcher Programme, 3. die Veranstaltung von Bildungsveranstaltungen für Werkstätten für behinderte Menschen und Integrationsprojekte mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen besser am Arbeitsleben teilhaben zu lassen, 4. Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, die Gesellschaft sowie die Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft auf die Belange von behinderten Menschen, insbesondere die Teilhabe am Arbeitsleben, aufmerksam zu machen, und 5. die Vergabe von Stipendien und Druckkostenzuschüsse im Zusammenhang mit der Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten oder praktischer Studien, die sich mit der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben befassen. (4) Zweck der Gesellschaft ist weiterhin die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der Hilfe für Behinderte (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 der Abgabenordnung) durch andere wegen Gemeinnützigkeit steuerbegünstigte inländische Körperschaften sowie für juristische Personen des Öffentlichen Rechts, die Träger von Werkstätten für behinderte Menschen oder Integrationsprojekten sind (Fördertätigkeit gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung). (5) Gesellschafter können ausschließlich als steuerbegünstigt nach der Abgabenordnung anerkannte Körperschaften werden, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: Werkstätten für behinderte Menschen nach § 136 SGB IX, Zusammenschlüsse von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen sowie lntegrationsprojekte. Dies ist durch Vorlage entsprechender Freistellungsbescheide gegenüber der Gesellschaft nachzuweisen.
HRB 20195:Gemeinnützige Gesellschaft der Werkstätten für behinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen mbH (GDW NRW GmbH), Essen, Katernberger Str. 107, 45327 Essen.Die Gesellschafterversammlung hat am 29.01.2014 beschlossen, den Gegenstand des Unternehmens, sowie den Gesellschaftsvertrag in §§ 2 (Steuerbegünstigter Zweck und Gegenstand der Gesellschaft), 3 (Gemeinnützigkeit), 5 (Stammeinlage), 14 (Auflösung der Gesellschaft) zu ändern. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft sind 1. die Förderung der Hilfe für Behinderte (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 der Abgabenordnung), 2. die Förderung der Bildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 der Abgabenordnung) und 3. die Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 der Abgabenordnung). (3) Die Zwecke der Gesellschaft sollen insbesondere verfolgt werden durch 1. die Entwicklung geeigneter Beschäftigungsprogramme für behinderte Menschen einschließlich der Entwicklung von Mindest-Qualitätsstandards für die Werkstätten für behinderte Menschen hinsichtlich Entwicklung, Produktion und Vertrieb, jeweils unter der speziellen Zielsetzung, die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben zu verbessern, 2. die Evaluation der Tätigkeiten der Werkstätten für behinderte Menschen und Integrationsprojekten im Sinne einer Qualitätskontrolle, insbesondere durch Begutachtung von Beschäftigungs-, Entwicklungs-, Produktions- und Vertriebsprogrammen, sowie durch Hilfestellung zur Verbesserung solcher Programme, 3. die Beschäftigung behinderter Menschen durch Einschaltung von Trägern von Werkstätten für behinderte Menschen und lntegrationsprojekten als Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung, 4. die Veranstaltung von Bildungsveranstaltungen für Werkstätten für behinderte Menschen und lntegrationsprojekte mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen besser am Arbeitsleben teilhaben zu lassen, 5. Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, die Gesellschaft sowie die Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft auf die Belange von behinderten Menschen, insbesondere die Teilhabe am Arbeitsleben, aufmerksam zu machen, 6. die Hilfestellung bei Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten oder praktischer Studien, die sich mit der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben befassen und 7. die Beschaffung von Mitteln für andere wegen Gemeinnützigkeit steuerbegünstigte inländische Körperschaften sowie für juristische Personen des öffentlichen Rechts, die Träger von Werkstätten für behinderte Menschen oder Integrationsprojekten sind (Fördertätigkeit gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung). (4) Darüber hinaus kann die Gesellschaft auch Produkte und Leistungen im Auftrag von Einrichtungen, die anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen im Sinne von § 136 SGB IX oder Integrationsprojekte sind, vertreiben. Dabei müssen die werkstatt- bezogenen Leistungen der Gesellschaft die Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe nach § 140 SGB IX erfüllen. (5) Gesellschafter können ausschließlich als steuerbegünstigt nach der Abgabenordnung anerkannte Körperschaften werden, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: Werkstätten für behinderte Menschen nach § 136 SGB IX, Zusammenschlüsse von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen sowie lntegrationsprojekte. Dies ist durch Vorlage entsprechender Freistellungsbescheide gegenüber der Gesellschaft nachzuweisen.
HRB 20195:Gemeinnützige Gesellschaft der Werkstätten für behinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen mbH (GDW NRW GmbH), Essen, Katernberger Str. 107, 45327 Essen.Nicht mehr Geschäftsführer: Stapel, Olaf, Hann. Münden, * ‒.‒.‒‒. Bestellt zum Geschäftsführer: Werner, Stefan, Melsungen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der GDW-Genossenschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Hessen und Thüringen eG, Kassel und die GAV Berlin gGmbH, Gemeinnützige Auftragsbeschaffungs- und Vertriebsgesellschaft mbH von Werkstätten für behinderte Menschen in Berlin Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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