33 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Bender, Britta, Leinfelden-Echterdingen,
* ‒.‒.‒‒ |
Prokura erloschen:
Bender, Britta, Leinfelden-Echterdingen,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
23.04.2025
Kaufhold |
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b)
Sitz verlegt; nun:
Gärtringen
Neue
Geschäftsanschrift:
Robert-Bosch-Straße 15, 71116 Gärtringen
c)
Gegenstand geändert; nun:
1. Zwecke der Gesellschaft sind die
Förderung der Wohlfahrtspflege, die
Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des
§ 53 AO und die Förderung der Hilfe für
Menschen mit Behinderung.
2. Diese Zwecke werden insbesondere
verwirklicht durch die Schaffung und den
Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung
und Förderung von Menschen mit
Behinderung.
3. Alle Einrichtungen und Maßnahmen der
Gesellschaft sollen Menschen mit
Behinderung fördern und ihnen helfen,
einen geeigneten Platz im Arbeitsleben und
in der Gesellschaft zu finden.
4. Die Gesellschaft bietet für Menschen mit
Behinderung geeignete Maßnahmen der
Eingliederungshilfe für Tagesbetreuung,
Förderung und Betreuung, betreute und
begleitete Wohnformen und die
notwendigen Hilfen zur Eingliederung ins
Arbeitsleben an. Für diejenigen Personen,
die wegen ihrer Behinderung unter den
Bedingungen des allgemeinen
Arbeitsmarktes keine Arbeit finden, stellt die
Gesellschaft Dauerarbeits- und
beschäftigungsplätze für behinderte
Menschen zur Verfügung. In diesem
Rahmen gehört zu den Aufgaben der
Gesellschaft auch die notwendige
Beförderung der betreuten Personen.
5. Ferner werden die Zwecke der
Gesellschaft verwirklicht durch die
Zuwendung von Mitteln an andere wegen
Gemeinnützigkeit und/oder Mildtätigkeit
steuerbegünstigte Körperschaften,
insbesondere an die Stiftung ZENIT mit Sitz
in Gärtringen sowie an Gesellschaften, an
denen die Stiftung oder die Gesellschaft
unmittelbar und/oder mittelbar beteiligt ist,
und/oder an juristische Personen des
öffentlichen Rechts (Fördertätigkeit i.S. des
§ 58 Nr. 1AO).
6. Die Zwecke der Gesellschaft werden
weiterhin verwirklicht durch das Halten und
Verwalten von Beteiligungen an wegen
Gemeinnützigkeit und/oder Mildtätigkeit
steuerbegünstigten
Kapitalgesellschaften, die nach ihrem
Gesellschaftsvertrag mindestens einen
Zweck verfolgen, der zugleich
Satzungszweck der Gesellschaft ist.
7. Die Gesellschaft muss in einzelnen
Jahren nicht sämtliche Satzungszwecke
und jahresübergreifend nicht jeden
Satzungszweck mit der gleichen Intensität
verfolgen. Welche Satzungszwecke die
Gesellschaft mit welcher Intensität verfolgt,
bestimmen die Organe der Gesellschaft
nach eigenem Ermessen. In der Regel soll
jeder Satzungszweck mindestens alle drei
Jahre einmal verfolgt werden.
8. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der
Gesellschaft steht den durch die
Gesellschaft (potenziell) Begünstigten
aufgrund dieses Gesellschaftsvertrags nicht
zu und wird auch nicht
durch regelmäßige oder wiederholte
Leistungen begründet.
9. Zur Verfolgung ihrer steuerbegünstigten
Satzungszwecke darf die Gesellschaft mit
der Stiftung ZENIT mit Sitz in Gärtringen
sowie mit Gesellschaften, an denen die
Stiftung und/oder
die Gesellschaft unmittelbar und/oder
mittelbar beteiligt ist, i.S. des § 57 Abs. 3
Satz 1 AO
planmäßig zusammenwirken, wenn und
solange eine der vorstehend in Bezug
genommenen
Körperschaften wegen Gemeinnützigkeit
und/oder Mildtätigkeit steuerbegünstigt ist,
namentlich durch
a) das Erbringen und/oder das Beziehen
unentgeltlicher oder entgeltlicher
Dienstleistungen,
insbesondere in den Bereichen
Liegenschafts- und Gebäudemanagement,
IT-lnfrastruktur, Finanz- und
Rechnungswesen einschließlich
Controlling, Personalwesen (z.B.
Personalgewinnung, Vertragswesen, Lohn-
und Gehaltsabrechnung), Recht und
Steuern, Unternehmenskommunikation und
weitere Verwaltungsdienstleistungen,
sowie
b) das Erbringen und/oder das Beziehen
unentgeltlicher oder entgeltlicher
Nutzungsüberlassung von Sachen,
Rechten und Kapital.
10. Zur Verfolgung ihrer steuerbegünstigten
Satzungszwecke darf die Gesellschaft mit
der Genossenschaft der Werkstätten für
behinderte Menschen Süd eG (GDW),
Stuttgart, i.S. des § 57 Abs. 3 Satz 1 AO
planmäßig zusammenwirken, sofern die
GDW Süd im Zeitpunkt des planmäßigen
Zusammenwirkens wegen
Gemeinnützigkeit und/oder Mildtätigkeit
steuerbegünstigt oder auf Grundlage eines
Feststellungsbescheids gemäß § 60a AO
zur Ausstellung von
Zuwendungsbestätigungen berechtigt ist,
namentlich durch Bezug von
Warenlieferungen
und Dienstleistungen im Bereich der
Beratung und Beschaffung einschließlich
der vorhergehenden Evaluierung,
Organisation, Koordination und Abwicklung
von Aufträgen.
11. Die Gesellschaft ist Mitglied im
Diakonischen Werk der evangelischen
Kirche in Württemberg e.V. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2025 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. |
a)
17.03.2025
Kaufhold |
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Prokura erloschen:
Stolz, Achim, Waldenbuch, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
10.06.2024
Nübel |
30 |
c)
Gegenstand geändert; nun:
1.Aufgabe und Zweck der Gesellschaft lst
ausschließlich und unmittelbar die
Förderung der Wohlfahrtspflege sowie
mildtätiger Zwecke lm Sinne des § 53 Nr, 1
AO und der Hilfe für Menschen mit
Behinderung.
2. Alle Einrichtungen und Maßnahmen der
Gesellschaft sollen Menschen mit
Behinderung fördern und ihnen helfen,
einen geeigneten Platz im Arbeitslegen und
in der Gesellschaft zu finden.
3. Die Gesellschaft bietet für Menschen mit
Behinderung eeignete Maßnahmen der
Eingliederungshilfe für Tagesbetreuung,
Förderung und Betreuung, betreute und
begleitete Wohnformen und die
notwendigen Hilfen zur Eingliederung ins
Arbeitsleben an. Für diejenigen Personen,
die wegen ihrer Behinderung unter den
Bedingungen des allgemeinen
Arbeitsmarktes keine Arbeit finden, stellt die
Gesellschaft Dauerarbeits- und
Beschäfigungsplätze für behinderte
Menschen zur Verfügung.
4. In diesem Rahmen gehört zu den
Aufgaben der Gesellschaft auch die
notwendige Beförderung der betreuten
Personen.
5. Die Gesellschaft ist Mitglied im
Diakonisches Werk der evangelischen
Kirche in Würrtemberg e.V.
6. Die in den vorstehenden Ziffern 1 bis 4
genannten steuerbegünstigten Zwecke
können auch durch planmäßiges
Zusammenwirken mit anderen
Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke
im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordung verfolgen und
im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 51
bis 68 AO erfüllen, verwirklicht werden,
namentlich durch Bezug von
Kooperationsleistungen in Form von
Warenlieferungen, Beschaffungsleistungen,
Beratungsdienstleistungen von der GDW
Süd Genossenschaft der Werkstätten für
behinderte Menschen Süd eG. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand der
Gesellschaft) beschlossen. |
a)
05.04.2024
Nübel |
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Einzelprokura:
Stolz, Achim, Waldenbuch, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Schwemmle, Hartmut Philipp, Simmersfeld,
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a)
13.10.2023
Nübel |