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Gemeinsames Kommunalunternehmen Winterling Immobilien Anstalt des öffentlichen Rechts der Bayerischen Kommunen Arzberg, Kirchenlamitz, Röslau und Schwarzenbach an der Saale, Kirchenlamitz (HRA 4468)

Firmendaten

Anschrift
Schützenstr. 2 - 4
95158 Kirchenlamitz
Frühere Anschriften: 1
Marktplatz 3, 95158 Kirchenlamitz
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2013
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 6 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 4468
Amtsgericht: Hof
Rechtsform: AöR
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Gemeinsames Kommunalunternehmen Winterling Immobilien Anstalt des öffentlichen Rechts der Bayerischen Kommunen Arzberg, Kirchenlamitz, Röslau und Schwarzenbach an der Saale aus Kirchenlamitz ist im Handelsregister Hof unter der Nummer HRA 4468 verzeichnet. Nach der Gründung am 26.11.2013 hat die Gemeinsames Kommunalunternehmen Winterling Immobilien Anstalt des öffentlichen Rechts der Bayerischen Kommunen Arzberg, Kirchenlamitz, Röslau und Schwarzenbach an der Saale ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'A) Der Erwerb, die Unterhaltung, die Sanierung und die Verwertung der Immobilien des ehemaligen Winterlingkonzerns; hierzu übertragen die Kommunen dem Kommunalunternehmen ausschließlich bezogen auf die Immobilien des ehemaligen Winterlingkonzerns auch die ihnen obliegenden Aufgaben nach dem zweiten Kapitel des BauGB "Besonderes Städtebaurecht". Nicht übertragen wird die Aufgabe der Bauleitplanung, insbesondere der städtebaulichen Planung im Sinne des § 140 Nr. 4 BauGB, sowie die Aufgabe Satzungen i.S.d. zweiten Kapitels des BauGB wie z.B. eine Sanierungssatzung i.S.d. § 142 BauGB zu erlassen. b) die langfristige Vermietung bzw. Verpachtung der Immobilien, soweit keine andere Nutzung wirtschaftlicher erscheint. Hierzu gehört auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des gemeinsamen Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Der Vorstand besteht aus einem Mitglied, das einzeln vertritt.' Die Gemeinsames Kommunalunternehmen Winterling Immobilien Anstalt des öffentlichen Rechts der Bayerischen Kommunen Arzberg, Kirchenlamitz, Röslau und Schwarzenbach an der Saale weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.08.2019)

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Registermeldungen 4

Calendar 10.03.2016
Veränderung

HRA 4468: Gemeinsames Kommunalunternehmen Winterling Immobilien Anstalt des öffentlichen Rechts der Bayerischen Kommunen Arzberg, Kirchenlamitz, Röslau und Schwarzenbach an der Saale, Röslau, Schützenstraße 2-4, 95158 Kirchenlamitz. Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung vom 24.02.2016 die Änderung der §§ 6 (Zuständigkeit des Verwaltungsrats), 7 (Einberufung und Beschlüsse des Verwaltungsrats) der Satzung beschlossen.

Calendar 06.01.2015
Veränderung

HRA 4468:Gemeinsames Kommunalunternehmen Winterling Immobilien Anstalt des öffentlichen Rechts der Bayerischen Kommunen Arzberg, Kirchenlamitz, Röslau und Schwarzenbach an der Saale, Röslau, Schützenstraße 2-4, 95158 Kirchenlamitz.Geschäftsanschrift: Schützenstraße 2-4, 95158 Kirchenlamitz.

Calendar 11.12.2014
Veränderung

HRA 4468:Gemeinsames Kommunalunternehmen Winterling Immobilien Anstalt des öffentlichen Rechts der Bayerischen Kommunen Arzberg, Kirchenlamitz, Röslau und Schwarzenbach an der Saale, Röslau (Schützenstraße 2-4, 95158 Kirchenlamitz). Ausgeschieden: Vorstand: Schwarz, Thomas, Kirchenlamitz, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Vorstand: Scheffler, Cäcilia, Hof, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 14.01.2014
Neueintragung

Gemeinsames Kommunalunternehmen Winterling Immobilien Anstalt des öffentlichen Rechts der Bayerischen Kommunen Arzberg, Kirchenlamitz, Röslau und Schwarzenbach an der Saale, Röslau (Marktplatz 3, 95158 Kirchenlamitz). Anstalt des öffentlichen Rechts. Satzung vom 26.11.2013. Gegenstand des Unternehmens: a) Der Erwerb, die Unterhaltung, die Sanierung und die Verwertung der Immobilien des ehemaligen Winterlingkonzerns; hierzu übertragen die Kommunen dem Kommunalunternehmen ausschließlich bezogen auf die Immobilien des ehemaligen Winterlingkonzerns auch die ihnen obliegenden Aufgaben nach dem zweiten Kapitel des BauGB "Besonderes Städtebaurecht". Nicht übertragen wird die Aufgabe der Bauleitplanung, insbesondere der städtebaulichen Planung im Sinne des § 140 Nr. 4 BauGB, sowie die Aufgabe Satzungen i.S.d. zweiten Kapitels des BauGB wie z.B. eine Sanierungssatzung i.S.d. § 142 BauGB zu erlassen. b) die langfristige Vermietung bzw. Verpachtung der Immobilien, soweit keine andere Nutzung wirtschaftlicher erscheint. Hierzu gehört auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des gemeinsamen Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Der Vorstand besteht aus einem Mitglied, das einzeln vertritt. Vorstand: Schwarz, Thomas, Kirchenlamitz, * ‒.‒.‒‒.

Historie 2

11.12.2014
Adressänderung

Alte Anschrift:
Marktplatz 3
95158 Kirchenlamitz

Neue Anschrift:
Schützenstr. 2 - 4
95158 Kirchenlamitz

Entscheideränderung

Austritt
Herr Thomas Schwarz
Vorstandsmitglied

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Cäcilia Scheffler
Vorstandsmitglied

14.01.2014
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Thomas Schwarz
Vorstandsmitglied

Registervorgang

Neueintragung 10.01.2014