Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
| 7 |
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b)
Die Verschmelzung ist nach dem Recht, dem die
übernehmende Gesellschaft unterliegt, am 30.06.2022
wirksam geworden. |
a)
08.08.2022
Asmussen |
HRB 80329: Genesco schuh GmbH, Köln, c/o Osborne Clarke, Innere Kanalstraße 15, 50823 Köln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 24.01.2022 grenzüberschreitend mit der schuh (ROI) Limited mit Sitz in Dublin/ Irland (Companies Registration Office, Nr. 272987) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt ist.
HRB 80329: Genesco schuh GmbH, Köln, c/o Osborne Clarke, Innere Kanalstraße 15, 50823 Köln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 24.01.2022 sowie der Beschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.01.2022 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.01.2022 mit der schuh (ROI) Limited mit Sitz in Dublin/ Irland (Companies Registration Office, Nr. 272987) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt ist. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 80329: Genesco schuh GmbH, Köln, c/o Osborne Clarke, Innere Kanalstraße 15, 50823 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2022 hat die Ergänzung des Gesellschaftsvertrages um § 4.3 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen.
HRB 80329: Genesco schuh GmbH, Köln, c/o Osborne Clarke, Innere Kanalstraße 15, 50823 Köln. HRB 80329: Genesco schuh GmbH, Köln, c/o Osborne Clarke, Innere Kanalstraße 15, 50823 Köln.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Es wird darauf hingewiesen, dass ein Entwurf eines Verschmelzungsplans beim Handelsregister eingereicht worden ist (§ 122d UmwG). An der Verschmelzung sind beteiligt: 2.1 Als übertragende Gesellschaft die Genesco schuh GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit Sitz in Köln, Deutschland; 2.2 Als übernehmende Gesellschaft die schuh (ROI) Limited, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung irischen Rechts mit Sitz in Dublin, Irland. Die Gesellschaften sind wie folgt eingetragen: 3.1 Genesco schuh GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 80329 eingetragen. 3.2 schuh (ROI) Limited ist im irischen Gesellschaftsregister unter der Registrierungsnummer 272987 eingetragen. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger wird Folgendes mitgeteilt: 4.1: Bei der übertragenden Gesellschaft Genesco schuh GmbH ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus § 122j UmwG, wonach den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger Sicherheit zu leisten ist, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.4.2:Bei der übernehmenden Gesellschaft schuh (ROI) Limited ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus Vorschrift 15 der European Communities (Cross-Border Mergers) Regulations, 2008, von Irland (in der gültigen Fassung).4.3 Die Anschriften, unter denen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden können, lauten: Für Deutschland: Genesco schuh GmbH, c/o Osborne Clarke, Innere Kanalstraße 15, 50823 Köln; Für Irland: schuh (ROI) Limited, Riverside One, Sir John Rogerson´s Quay, Dublin 2, D02 X576, Irland.
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