Genossenschaft Berg und Mark - Raiffeisen-Warengenossenschaft eG -, Wipperfürth (Bahnstr. 27, 51688 Wipperfürth). Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am heutigen Tag wirksam geworden.
Genossenschaft Berg und Mark - Raiffeisen-Warengenossenschaft eG -, Wipperfürth (Bahnstr. 27, 51688 Wipperfürth). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.06.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 27.06.2005 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.06.2005 mit der Raiffeisen-Erzeugergenossenschaft Bergisch Land eG mit Sitz in Leverkusen (AG Köln, GnR 803) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.