10 |
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b)
Geändert (Wohnort), nun
Geschäftsführer:
Dr. Serg, Oliver, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
10.04.2025
Zacharias |
9 |
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b)
Ausgeschieden
Geschäftsführer:
Gehlen, Patrick, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
Geändert (Wohnort), nun
Geschäftsführer:
Büsing, Melanie, Witzwort, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geändert (Wohnort), nun
Geschäftsführer:
Dr. Gulati, Sumeet, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
03.04.2025
Repinski |
8 |
c)
(1) Die Gesellschaft ist eine externe
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
von § 17 Abs. 2 Nr. 1 des
Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen oder ausländischen
AIF (kollektive Vermögensverwaltung)
sowie das Erbringen von Dienstleistungen
und Nebendienstleistungen im Sinne des §
20 Abs. 3 Ziffer 2, 3 und 5 KAGB, jeweils
nach Maßgabe der folgenden
Bestimmungen dieses § 2.
(2) Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind geschlossene
inländische Spezial-AIF im Sinne von §§
285ff. KAGB, die Private-Equity-Strategien
verfolgen. Die Private-Equity-Strategien der
geschlossenen inländischen Spezial-AIF im
Sinne von §§ 285ff. KAGB dürfen nur den
Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen
im Sinne von § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB, den
Erwerb von Wertpapieren im Sinne von §
193 Nr. 1 bis Nr. 6 KAGB (wobei
börsennotierte Wertpapiere nur im Rahmen
von Public to Private Transaktionen oder im
Falle eines Börsenganges (IPO) oder einer
sonstigen Form einer Marktzulassung
erworben werden), die Gewährung von
Gesellschafterdarlehen an
Beteiligungsunternehmen im Rahmen des §
285 Abs. 3 KAGB, die Tätigung von
Liquiditätsanlagen und Geschäfte zur
Absicherung von Zins- und
Währungsrisiken zur Umsetzung der
Private Equity Strategie beinhalten.
Publikums-AIF werden nicht verwaltet. Im
Rahmen der Private-Equity-Strategien
können für die geschlossenen inländischen
Spezial-AIF auch Anteile an
anderen AlF erworben werden, die
wiederum die vorstehenden
Vermögensgegenstände erwerben, wobei
geschlossene inländische Spezial-AIF mit
einer primären Dachfonds-Strategie nicht
verwaltet werden.
(3) Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung können auch EU-
Spezial-AIF und ausländische Spezial-AIF
sein, die mit den in Absatz 2 genannten
inländischen Spezial-AIF vergleichbar sind. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2022 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des
Unternehmens) und die Einfügung von § 5a beschlossen. |
a)
27.12.2022
Reiche
b)
Fall 17 |
7 |
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126.000,00
EUR |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2022 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die
Erhöhung des Stammkapitals um 78.000,00 EUR auf
126.000,00 EUR beschlossen. |
a)
12.12.2022
Reiche
b)
Fall 14 |
6 |
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b)
Bestellt
Geschäftsführer:
Büsing, Melanie, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
07.09.2022
Zacharias |