Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
| 6 |
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b)
Bestellt
Geschäftsführer:
Pabsdorf, Ben Daniel, Stelle, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
23.12.2025
Windeggis |
| 1 |
a)
Georg Pabsdorf Sielreinigung GmbH
b)
Hamburg
c)
(1) Die Reinigung von Eisenbahn-
Kesselwagen, Straßentankwagen, Tanks
aller Art, Siele aller Art,
Spezialkonservierung von Behältern aller
Art, Sandstrahlen, Entrosten und Malen der
vorgenannten Anlagen, sowie alle damit
zusammenhängenden erlaubnisfreien
Arbeiten.
(2) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an
anderen Unternehmen zu beteiligen und
Zweigniederlassungen an anderen Orten zu
errichten. |
50.000,00
DEM |
a)
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird
die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam
mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Pabsdorf, Ulf, Kaufmann, Bendestorf
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer:
Pabsdorf, Michael, Kaufmann, Buchholz
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 29.04.1977 zuletzt geändert am
30.07.1985 |
a)
11.06.2002
Kastanias
b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 91-94 Sonderband
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Tag der ersten
Eintragung:
17.08.1977 |
HRB 20242: Georg Pabsdorf Sielreinigung GmbH, Hamburg, Nöldekestr. 6 A, 21079 Hamburg. Wohnort geändert, nun Geschäftsführer: Pabsdorf, Ulf, Kaufmann, Tostedt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 20242: Georg Pabsdorf Sielreinigung GmbH, Hamburg, Nöldekestr. 6 A, 21079 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Pabsdorf, Michael, Kaufmann, Buchholz.
Georg Pabsdorf Sielreinigung GmbH, Hamburg (Nöldekestr. 6 A, 21079 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung hat am 22.08.2008 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,60 um EUR 35,40 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern. 25.600,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2008 mit der Georg Pabstorf GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 11350) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.