Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Inhaber, persönlich haftende
Gesellschafter, Geschäftsfüh-
rer, Vorstand, Vertretungsbe-
rechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn und Satzung
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
c)
Kommanditisten, Mitglieder |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
11 |
|
b)
Persönlich haftender Gesellschafter:
3.
Larberg-Dos Santos Alves, Dorothe,
geb. Larberg, * ‒.‒.‒‒, Osna-
brück
von der Vertretung ausgeschlossen |
|
|
a)
30.12.2022
Reiner |
HRB 103814 B: Geschäftsführungsgesellschaft Piepenbrock Unternehmensgruppe mbH, Berlin, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Giertler, Wilhelm; Nicht mehr Geschäftsführer: 6. Richter, Paul
Geschäftsführungsgesellschaft Piepenbrock Unternehmensgruppe mbH, Berlin, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Hamker, Astrid, geb. Piepenbrock.
Piepenbrock Unternehmensgruppe GmbH + Co. KG, Berlin, Flottenstraße 14-20, 13407 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Flottenstraße 14-20, 13407 Berlin Prokura: Nicht mehr Prokurist:; 1. Schubert, Dangard.
Piepenbrock Unternehmensgruppe GmbH + Co. KG, Berlin(Flottenstraße 14-20, 13407 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Piepenbrock Forst Rheinshagen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Sitz Osnabrück ( AG Osnabrück HRB 20222), durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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