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Gesellschaft für Medizinische Physik und Strahlenschutz mbH, Münster (HRB 19999)

Firmendaten

Anschrift
Hohenzollernring 70
48145 Münster
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0251/935-5103
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: medizinische-physik-strahlenschutz.de
Netzwerke:
Zusammenfassung der Unternehmens-Webseite
Die Gesellschaft für Medizinische Physik und Strahlenschutz mbH bietet Beratung und Schulungen im Bereich Strahlenschutz, insbesondere für medizinische Einrichtungen wie Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie. Sie unterstützen bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, Inbetriebnahmen von Hochdosisanlagen und beim Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz. Das Unternehmen hilft bei behördlichen Fragen, Optimierung von Verwaltungsprozessen und der Planung von Geräteparks. Zudem bieten sie Kurse und individuelle Schulungen für medizinisches Personal an, um die Fachkunde im Strahlenschutz zu erwerben und aufzufrischen.
Keywords
Strahlenschutz Radiologie Medizinphysik Kurse Inbetriebnahme Hochdosisanlagen Fachkunde Dosismanagement Beratung Behördensupport
Details zum Unternehmen
Gründung: 2021
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 9 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 19999
Amtsgericht: Münster
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Gesellschaft für Medizinische Physik und Strahlenschutz mbH aus Münster ist im Handelsregister Münster unter der Nummer HRB 19999 verzeichnet. Nach der Gründung am 14.12.2021 hat die Gesellschaft für Medizinische Physik und Strahlenschutz mbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '2.1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2.2.Zweck der Gesellschaft ist insbesondere die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Stundenhilfe, die Förderung der Religion, die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung der Behindertenhilfe. 2.3. Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer 2.2. genannten Zwecke im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit Gesellschaften, an denen die St. Franziskus-Stiftung Münster unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist (Verbundgesellschaften) und die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Diese Verbundgesellschaften werden für Zwecke der steuerlichen Anerken-nung in einer Aufstellung außerhalb des Gesellschaftsvertrages aufgelistet. Darüber hinaus erfolgt das planmäßige Zusammenwirken mit den nachfolgend benannten steuerbegünstigten Körperschaften: - SJG St. Paulus GmbH - Kath. Kliniken im Märkischen Kreis gem. GmbH - Katholisches Krankenhaus Hagen gem. GmbH - St. Josef-Stift Sendenhorst - Christliches Klinikum UnnaIWest gGmbH - Marienhospital Bottrop gGmbH - HIG Holding für integrierte Gesundheitsversorgung GmbH - Ev. Krankenhausgemeinschaft Herne/Castrop-Rauxel gGmbH - Evangelisches Lukas-Krankenhaus Gronau gGmbH - Stiftungsklinikum PROSELIS gGmbH - Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH - Stiftungsklinikum PROSELIS gGmbH - Klinikum Westmünsterland GmbH - LVR-Klinik Bedburg-Hau (KdöR) Dieses Zusammenwirken wird verwirklicht durch das Erbringen von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke. Dabei erfolgt insbesondere die Beratung, Fortbildung und wissenschaftliche Aktivitäten auf dem Gebiet der Medizinischen Physik und des klinischen Strahlenschutzes für die genannten Kooperationspartner, soweit diese Leistungen bzw. Lie-ferungen zur gemeinsamen Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke erforderlich sind. Gesetzliche Regelungen fordern die Mitarbeit und Beratung durch sog. Medizinphysikexperten (MPE) in allen medizinischen Bereichen, die mit erhöhten Strahlenexpositionen verbunden sind. Ziel ist es, Patientinnen und Patienten, Anwenderinnen und Anwender, sowie unbeteiligte Dritte vor unnötigen schädlichen Strahlenexpositionen zu bewahren. Die Gesellschaft verfolgt dieses Ziel für die Fachrichtungen der Radiologie, Nuklearmedizin sowie Strahlentherapie und hält dafür die notwendige Expertise, Personalausstattung, Messtechnik und digitale Infrastruktur bereit. Darüber hinaus werden fachkundige MPE durch die Gesellschaft ausgebildet, sowie Fortbildungen zum Erwerb und Erhalt der sog. Fachkunde im Strahlenschutz im Rahmen des „Instituts für Medizinphysik und Strahlenschutz“ angeboten. Die Satzungszwecke werden abschließend durch die Beratungen für Verantwortungsträger über die organisatorische und praktische Umsetzung rechtlicher Rahmenbedingungen im Strahlenschutz erfüllt. Zudem erfolgt das planmäßige Zusammenwirken durch die Inanspruchnahme von verschiedenen Management- und Beratungsleistungen, Verwaltungsdienstleistungen im Bereich Finanzen, Rechnungswesen, Steuern, Versicherungswesen, Controlling oder Marketing, Planungs- und Beschaffungsleistungen, Personaldienste und -gestellungen, Überlassung und Verwaltung von Mobilien und Immobilien, Versorgung mit Wäsche, Speisen und Medikamenten, Logistik, Bettenaufbereitung, Reinigungsdienstleistungen, hauswirtschaftliche Dienstleistungen, Sterilisations- und Laborleistungen sowie durch den Bezug von Strom, Erdgas und von IT-Produkten bzw. IT-Dienstleistungen.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Gesellschaft für Medizinische Physik und Strahlenschutz mbH weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 14.01.2026)

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Registermeldungen 2

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
2 c)
2.1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung (AO).
2.2.Zweck der Gesellschaft ist
insbesondere die Förderung des
öffentlichen Gesundheitswesens und der
öffentlichen Gesundheitspflege, der
Jugend- und Altenhilfe, die Unterstützung
hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der
Förderung des Wohlfahrtswesens, die
Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung einschließlich der
Stundenhilfe, die Förderung der Religion, die
Förderung von Wissenschaft und
Forschung sowie die Förderung der
Behindertenhilfe.
2.3. Die Gesellschaft verwirklicht die in
Ziffer 2.2. genannten Zwecke im Rahmen
eines planmäßigen Zusammenwirkens im
Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit
Gesellschaften, an denen die St.
Franziskus-Stiftung Münster unmittelbar
oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist
(Verbundgesellschaften) und die die
Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO
erfüllen. Diese Verbundgesellschaften
werden für Zwecke der steuerlichen
Anerken-nung in einer Aufstellung
außerhalb des Gesellschaftsvertrages
aufgelistet. Darüber hinaus erfolgt das
planmäßige Zusammenwirken mit den
nachfolgend benannten steuerbegünstigten
Körperschaften:
- SJG St. Paulus GmbH
- Kath. Kliniken im Märkischen Kreis gem.
GmbH
- Katholisches Krankenhaus Hagen gem.
GmbH
- St. Josef-Stift Sendenhorst
- Christliches Klinikum UnnaIWest gGmbH
- Marienhospital Bottrop gGmbH
- HIG Holding für integrierte
Gesundheitsversorgung GmbH
- Ev. Krankenhausgemeinschaft
Herne/Castrop-Rauxel gGmbH
- Evangelisches Lukas-Krankenhaus Gronau
gGmbH
- Stiftungsklinikum PROSELIS gGmbH
- Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH
- Stiftungsklinikum PROSELIS gGmbH
- Klinikum Westmünsterland GmbH
- LVR-Klinik Bedburg-Hau (KdöR)
Dieses Zusammenwirken wird verwirklicht
durch das Erbringen von Leistungen, durch
Nutzungsüberlassungen oder durch
Lieferungen zur Erfüllung der gemeinsamen
Satzungszwecke. Dabei erfolgt
insbesondere die Beratung, Fortbildung und
wissenschaftliche Aktivitäten auf dem
Gebiet der Medizinischen Physik und des
klinischen Strahlenschutzes für die
genannten Kooperationspartner, soweit
diese Leistungen bzw. Lie-ferungen zur
gemeinsamen Erfüllung der
steuerbegünstigten Zwecke erforderlich
sind.
Gesetzliche Regelungen fordern die
Mitarbeit und Beratung durch sog.
Medizinphysikexperten (MPE) in allen
medizinischen Bereichen, die mit erhöhten
Strahlenexpositionen verbunden sind. Ziel
ist es, Patientinnen und Patienten,
Anwenderinnen und Anwender, sowie
unbeteiligte Dritte vor unnötigen
schädlichen Strahlenexpositionen zu
bewahren. Die Gesellschaft verfolgt dieses
Ziel für die Fachrichtungen der Radiologie,
Nuklearmedizin sowie Strahlentherapie und
hält dafür die notwendige Expertise,
Personalausstattung, Messtechnik und
digitale Infrastruktur bereit. Darüber hinaus
werden fachkundige MPE durch die
Gesellschaft ausgebildet, sowie
Fortbildungen zum Erwerb und Erhalt der
sog. Fachkunde im Strahlenschutz im
Rahmen des „Instituts für Medizinphysik
und Strahlenschutz“ angeboten. Die
Satzungszwecke werden abschließend
durch die Beratungen für
Verantwortungsträger über die
organisatorische und praktische
Umsetzung rechtlicher
Rahmenbedingungen im Strahlenschutz
erfüllt.
Zudem erfolgt das planmäßige
Zusammenwirken durch die
Inanspruchnahme von verschiedenen
Management- und Beratungsleistungen,
Verwaltungsdienstleistungen im Bereich
Finanzen, Rechnungswesen, Steuern,
Versicherungswesen, Controlling oder
Marketing, Planungs- und
Beschaffungsleistungen, Personaldienste
und -gestellungen, Überlassung und
Verwaltung von Mobilien und Immobilien,
Versorgung mit Wäsche, Speisen und
Medikamenten, Logistik,
Bettenaufbereitung, Reinigungs-
dienstleistungen, hauswirtschaftliche
Dienstleistungen, Sterilisations- und
Laborleistungen sowie durch den Bezug
von Strom, Erdgas und von IT-Produkten
bzw. IT-Dienstleistungen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2025 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck und
Gegenstand der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
13.01.2026
Pruß-Steinigeweg
Calendar 17.01.2022
Neueintragung

HRB 19999: Gesellschaft für Medizinische Physik und Strahlenschutz mbH, Münster, Hohenzollernring 70, 48145 Münster. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2021. Geschäftsanschrift: Hohenzollernring 70, 48145 Münster. Gegenstand: § 2 Zweck und Gegenstand der Gesellschaft 2.1 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO). 2.2 Zweck der Gesellschaft ist insbesondere die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Stundenhilfe, die Förderung der Religion, die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung der Behindertenhilfe. 2.3 Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer 2.2. genannten Zwecke im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit den nachfolgend benannten steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke. Gegenstand der Gesellschaft ist vor allem die Beratung, Fortbildung und wissenschaftliche Aktivitäten auf dem Gebiet der Medizinischen Physik und des klinischen Strahlenschutzes für die unten genannten Kooperationspartner, soweit diese Leistungen bzw. Lieferungen zur gemeinsamen Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke erforderlich sind. Gesetzliche Regelungen fordern die Mitarbeit und Beratung durch sog. Medizinphysikexperten (MPE) in allen medizinischen Bereichen, die mit erhöhten Strahlenexpositionen verbunden sind. Ziel ist es, Patientinnen und Patienten, Anwenderinnen und Anwender, sowie unbeteiligte Dritte vor unnötigen schädlichen Strahlenexpositionen zu bewahren. Die Gesellschaft verfolgt dieses Ziel für die Fachrichtungen der Radiologie, Nuklearmedizin sowie Strahlentherapie und hält dafür die notwendige Expertise, Personalausstattung, Messtechnik und digitale Infrastruktur bereit. Darüber hinaus werden fachkundige MPE durch die Gesellschaft ausgebildet, sowie Fortbildungen zum Erwerb und Erhalt der sog. Fachkunde im Strahlenschutz im Rahmen des "Instituts für Medizinphysik und Strahlenschutz" angeboten. Die Satzungszwecke werden abschließend durch die Beratungen für Verantwortungsträger über die organisatorische und praktische Umsetzung rechtlicher Rahmenbedingungen im Strahlenschutz erfüllt. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die St. Franziskus-Stiftung gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, dazu gehören insbesondere die folgenden Körperschaften: - St. Franziskus-Stiftung Münster - St. Rochus-Hospital GmbH - Maria-Josef Hospital Greven GmbH - St. Elisabeth Hospitalgesellschaft Niederrhein mbH - St. Elisabeth-Hospital Beckum GmbH - St. Bernhard-Hospital Kamp-Lintfort GmbH - St. Franziskus-Hospital GmbH - St. Barbara-Klinik Hamm GmbH - St. Marien-Hospital Lüdinghausen GmbH - St. Irmgardis-Krankenhaus Süchteln GmbH - St. Franziskus-Hospital Ahlen GmbH - Elisabeth Krankenhaus GmbH, - Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita Kamp-Lintfort GmbH - Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita Lüdinghausen GmbH - Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita GmbH - Medizinisches Versorgungszentrum Hamm/ Bockum-Hövel gGmbH - Ambulante Reha Bad Hamm GmbH - Herz-Jesu-Krankenhaus Hiltrup GmbH - Zentrum für Nieren- und Hochdruckerkrankungen Münster-Hubert-Linckens GmbH - Franziskus Gesundheitsakademie Münster GmbH - Krankenhaus St. Joseph-Stift GmbH - St. Joseph-Stift Dienstleistungs GmbH - Klinik Maria Frieden Telgte GmbH - MediaVita GmbH - sjs catering + management GmbH - Fac`t GmbH - MKS Energie GmbH - medical ORDER services GmbH - medical ORDER instruments GmbH - Mauritzer Krankenhaus Management (MKM) GmbH - MEDIPLAN Krankenhausplanungsgesellschaft mbH - FAC'T IT GmbH - FAC'T RS GmbH - FAC'T GS GmbH - MKS IT GmbH - BSL Beratungs-, Service-, Logistik GmbH Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt des Weiteren mit konzern-externen Gesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, dazu gehören insbesondere die folgenden Körperschaften: - SJG St. Paulus GmbH - Kath. Kliniken im Märkischen Kreis gem. GmbH - Katholisches Krankenhaus Hagen gem. GmbH - St. Josef-Stift Sendenhorst - Christliches Klinikum Unna / West gGmbH - Marienhospital Bottrop gGmbH - HIG Holding für integrierte Gesundheitsversorgung GmbH - Ev. Krankenhausgemeinschaft Herne/Castrop-Rauxel gGmbH 2.4 Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden. Die Förderung kann auch durch die Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. 2.5 Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diesen Zwecken zu dienen geeignet sind. 2.6 Die Gesellschaft kann zur Erfüllung ihres zwecks Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen erwerben, sich an anderen Unternehmen beteiligen und in diesem Zusammenhang deren Geschäftsführung übernehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Lang, Norbert, Münster, * ‒.‒.‒‒. Geschäftsführer: Krüer, Tobias, Ibbenbüren, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Historie 1

17.01.2022
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Norbert Lang
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Tobias Krüer
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 17.01.2022