Glasbau Gittig GmbH, Siegen inaktiv
Firmendaten
Anschrift:
Glasbau Gittig GmbH
Fludersbach 242
57074 Siegen
Frühere Anschriften: 0
Keine Angaben vorhanden
Amtliche Dokumente sofort per E-Mail:
Liste der Gesellschafter Amtlicher Nachweis der Eigentumsverhältnisse € 8,50 |
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Gesellschaftsvertrag / Satzung Veröffentlichter Gründungsvertrag in der letzten Fassung € 8,50 |
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Aktueller Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen € 12,00 |
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Chronologischer Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen mit Historie € 12,00 |
Beispiel-Dokument
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Veröffentlichte Bilanzangaben Jahresabschluss als Chart und im Original € 8,50 |
Registernr.: HRB 4804
Amtsgericht: Siegen
Rechtsform: GmbH
Gründung: Keine Angabe
Mitarbeiterzahl: Keine Angabe
Stammkapital: Keine Angabe
Telefon: im Vollprofil enthalten
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: im Vollprofil enthalten
Geschäftsgegenstand:
Keine Angabe
Branche: 0
Keywords:
Kurzzusammenfassung:
Die Glasbau Gittig GmbH aus Siegen ist im Register unter der Nummer HRB 4804 im Amtsgericht Siegen verzeichnet.
Netzwerk
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Registermeldungen
1Glasbau Gittig GmbH, Siegen, Fludersbach 242, 57074 Siegen.Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.03.2010 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.03.2010 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, der das Unternehmen unter der Firma Glasbau Gittig Thomas Gittig e.K. mit Niederlassung in Siegen (Amtsgericht Siegen HR A 8425) weiterführt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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