Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Dietz, Peter, Seevetal, * ‒.‒.‒‒
Grau, Ben Julius, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
Grau, Jan Phiipp, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
29.05.2024
Zacharias |
5 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Dietz, Peter, Seevetal, * ‒.‒.‒‒
Grau, Ben Julius, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
Grau, Jan Philipp, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
15.05.2024
Zacharias |
HRB 94192: Grau International GmbH, Hamburg, Georg-Wilhelm-Straße 189, 21107 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR auf 2.500.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung mit der Kommanditgesellschaft Grau-Ausland-GmbH & Co. mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 90619) beschlossen. 2.500.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.07.2021 einen Teil des Vermögens der Kommanditgesellschaft Grau-Ausland-GmbH & Co. mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 90619) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 28.07.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 94192:Grau International GmbH, Hamburg, Georg-Wilhelm-Straße 189, 21107 Hamburg.Der mit der Kommanditgesellschaft Grau-Ausland-GmbH & Co., Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 90619) am 06.06.2005 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Änderungsvertrag vom 08.12.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2014 hat der Änderung zugestimmt.
Grau International GmbH, Hamburg, Georg-Wilhelm-Straße 189, 21107 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 2.425.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung mit der Kommanditgesellschaft Grau-Ausland-GmbH & Co., Hamburg (AG Hamburg HRA 90619) beschlossen. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Georg-Wilhelm-Straße 189, 21107 Hamburg. 2.450.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 13.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.07.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.07.2011 einen Teil des Vermögens der Kommanditgesellschaft Grau-Ausland-GmbH & Co. mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 90619) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 01.08.2011 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.