Grauwackenindustrie Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hagen inaktiv
Firmendaten
Anschrift:
Grauwackenindustrie Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Im Hamperbach 5 b
58091 Hagen
Frühere Anschriften: 0
Keine Angaben vorhanden
Amtliche Dokumente sofort per E-Mail:
Liste der Gesellschafter Amtlicher Nachweis der Eigentumsverhältnisse € 8,50 |
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Gesellschaftsvertrag / Satzung Veröffentlichter Gründungsvertrag in der letzten Fassung € 8,50 |
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Aktueller Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen € 12,00 |
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Chronologischer Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen mit Historie € 12,00 |
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Veröffentlichte Bilanzangaben Jahresabschluss als Chart und im Original € 8,50 |
Registernr.: HRB 102
Amtsgericht: Hagen
Rechtsform: GmbH
Gründung: Keine Angabe
Mitarbeiterzahl: Keine Angabe
Stammkapital: Keine Angabe
Telefon: Keine Angabe
Fax: Keine Angabe
E-Mail: Keine Angabe
Webseite: Keine Angabe
Geschäftsgegenstand:
Keine Angabe
Branche: 0
Keywords:
Kurzzusammenfassung:
Die Grauwackenindustrie Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Hagen ist im Register unter der Nummer HRB 102 im Amtsgericht Hagen verzeichnet.
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Registermeldungen
2Grauwackenindustrie Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hagen (Im Hamperbach 5 b, 58091 Hagen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Steinwerke Wilhelm Köster GmbH & Co. KG am 12.10.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Grauwackenindustrie Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hagen (Im Hamperbach 5 b, 58091 Hagen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.08.2006 mit der Steinwerke Wilhelm Köster GmbH & Co. KG mit Sitz in Hagen (Amtsgericht Hagen HRA 1958) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Als nicht eingetragen veröffentlicht: Gläubigern der Gesellschaft, die sich binnen 6 Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, ist Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

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