Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
| 7 |
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|
|
c)
Ausgeschieden:
Kommanditist:
Greiss, Thomas, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme: 200,00
EUR.
Durch Gesamtrechtsnachfolge eingetreten:
Kommanditist:
Boek, Meike, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme: 200,00 EUR.
Kommanditist:
AAS Deutschland GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf
HRB 99696), Haftsumme: 300,00 EUR. |
a)
28.07.2025
Wandres
b)
Kommanditist/en mit der
Bezeichnung Haftsumme
gemäß Artikel 89 Absatz
2 EGHGB von Amts
wegen neu vorgetragen. |
Greiss Airline Service Management GmbH & Co KG, Düsseldorf, Sperlingsweg 10, 40468 Düsseldorf. Nach Änderung der inländischen Geschäftsanschrift: Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: - Zweigniederlassung Berlin, 12529 Schönefeld, Geschäftsanschrift: Dorfstraße 9, 12529 Schönefeld.
Greiss Airline Service Management GmbH & Co KG, Düsseldorf, Sperlingsweg 10, 40468 Düsseldorf. Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: - Zweigniederlassung Berlin, 12529 Berlin-Schönefeld, Geschäftsanschrift: Dorfstraße 9, 12529 Berlin-Schönefeld.
Greiss Airline Service Management GmbH & Co KG, Düsseldorf (Sperlingsweg 10, 40468 Düsseldorf). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 27.12.2005 wirksam geworden.
Greiss Airline Service Management GmbH & Co KG, Düsseldorf (Sperlingsweg 10, 40468 Düsseldorf). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe der Ausgliederungs- und Übernahmeerklärung vom 02.08.2005 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Greiss, Thomas, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Greiss Airline Service Mangement e.K. in Düsseldorf(AG Düsseldorf HRA 18006) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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