Griebsch GmbH, Korschenbroich inaktiv
Firmendaten
Anschrift:
Griebsch GmbH
Im Hasseldamm 20
41352 Korschenbroich
Frühere Anschriften: 0
Keine Angaben vorhanden
Amtliche Dokumente sofort per E-Mail:
Liste der Gesellschafter Amtlicher Nachweis der Eigentumsverhältnisse € 8,50 |
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Gesellschaftsvertrag / Satzung Veröffentlichter Gründungsvertrag in der letzten Fassung € 8,50 |
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Aktueller Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen € 12,00 |
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Chronologischer Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen mit Historie € 12,00 |
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Veröffentlichte Bilanzangaben Jahresabschluss als Chart und im Original € 8,50 |
Registernr.: HRB 2822
Amtsgericht: Neuss
Rechtsform: GmbH
Gründung: Keine Angabe
Mitarbeiterzahl: Keine Angabe
Stammkapital: Keine Angabe
Geschäftsgegenstand:
Keine Angabe
Branche: 0
Keywords:
Kurzzusammenfassung:
Die Griebsch GmbH aus Korschenbroich ist im Register unter der Nummer HRB 2822 im Amtsgericht Neuss verzeichnet.
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Registermeldungen
2Griebsch GmbH, Korschenbroich, Im Hasseldamm 20, 41352 Korschenbroich. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Werner Griebsch, Autolackierung und Karosseriebau e.K. am 8. August 2012 eingetragen worden. Die Gesellschaft ist erloschen.
Griebsch GmbH, Korschenbroich, Im Hasseldamm 20, 41352 Korschenbroich. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 2. Juli 2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 2. Juli 2012 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der neu zu gründenden Werner Griebsch, Autolackierung und Karosseriebau e. K.mit Sitz in Korschenbroich (Amtsgericht Neuss, AR 379/12) auftretenden Kaufmann Werner Manfred Erich Griebsch übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Vermögensübertragung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Vermögensübertragung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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