HRA 36088: Griesemann Engineering GmbH & Co. KG, Wesseling, Industriestraße 73, 50389 Wesseling. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 15.07.2022 wirksam geworden.
HRA 36088: Griesemann Engineering GmbH & Co. KG, Wesseling, Industriestraße 73, 50389 Wesseling. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.06.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.06.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.06.2022 Teile des Vermögens (den Teilbetrieb "operatives Engineering-Geschäft") der INDUREST Planungsgesellschaft für Industrieanlagenbau m.b.H. mit Sitz in Wesseling (Amtsgericht Köln HRB 96916) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.