HRA 539: Gut Conow Wild- und Forstwirtschaft GmbH + Co. KG, Conow (Dorfstraße 41, 17258 Conow). Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
HRA 539: Gut Conow Wild- und Forstwirtschaft GmbH + Co. KG, Conow (Dorfstraße 41, 17258 Conow). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Gut Conow Forstwirtschaft Verwaltungsgesellschaft mbH, Conow (AG Neubrandenburg HRB 2219). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.06.2018 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Gut Conow Landwirtschaft GmbH & Co. KG mit Sitz in Feldberger Seenlandschaft (Amtsgericht Neubrandenburg HRA 514) verschmolzen. Die Verschmelzung ist durch gleichzeitige Eintragung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.