Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
b)
Berlin
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Geschwister-Scholl-Straße 5, 10117 Berlin |
|
|
|
b)
Der Sitz ist nach Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB
278496 B) verlegt. |
a)
26.08.2025
Scheerer-Frenking |
1 |
a)
Gut Osterseifen Vermögens-
verwaltungsgesellschaft mbH
b)
Berlin
Geschäftsanschrift:
Geschwister-Scholl-Straße 5,
10117 Berlin
c)
Die Verwaltung, Vermietung
und sonstige Nutzung von
Grundvermögen. Die Gesell-
schaft übt keine erlaubnis-
pflichtigen Tätigkeiten aus. |
3.670.000,00
EUR |
a)
Ist ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft al-
lein. Sind mehrere Geschäftsfüh-
rer bestellt, wird die Gesellschaft
gemeinschaftlich durch zwei Ge-
schäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft
mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf
Rechtsgeschäfte als Vertreter Drit-
ter abschließen.
b)
Geschäftsführer:
1.
Bornschein, Anika, * ‒.‒.‒‒,
Fürstenwalde
Geschäftsführer:
2.
Lenhardt, Oliver, * ‒.‒.‒‒, Ber-
lin |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung
Gesellschaftsvertrag vom:
16.04.2007
zuletzt geändert durch Be-
schluss vom 17.05.2022
Durch Beschluss der Gesell-
schafterversammlung vom
13.08.2025 ist der Sitz der Ge-
sellschaft von Olpe (Amtsge-
richt Siegen, HRB 8311) nach
Berlin verlegt und der Gesell-
schaftsvertrag geändert in § 1
(Sitz).
b)
Die Gesellschaft hat durch Spal-
tungs- und Übernahmevertra-
ges vom 18. November 2021
und Zustimmungsbeschlüsse
der Gesellschafterversammlun-
gen vom selben Tag Teile ihres
Vermögens auf die WohnGut
OC Holding GmbH mit Sitz in Ol-
pe (Amtsgericht Siegen - HRB
12932) übertragen. |
a)
22.08.2025
Dr. Weiland
b)
Tag der ers-
ten Eintragung:
26.04.2007 |
HRB 8311: Gut Osterseifen Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Olpe, Im Osterseifen 1, 57462 Olpe. Änderung zur Geschäftsanschrift: Geschwister-Scholl-Straße 5, 10117 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: Korn, Michael, Wenden, * ‒.‒.‒‒; Patel, Shanker Bhupendra, London / Vereinigtes Königreich, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Bornschein, Anika, Fürstenwalde, * ‒.‒.‒‒; Lenhardt, Oliver, Berlin, * ‒.‒.‒‒.
HRB 8311: Gut Osterseifen Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Olpe, Seminarstraße 9, 57462 Olpe. Die Gesellschafterversammlung vom 17. Mai 2022 hat die Änderung des § 7 (Geschäftsführer, Vertretung) und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Im Osterseifen 1, 57462 Olpe. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
HRB 8311: Gut Osterseifen Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Olpe, Seminarstraße 9, 57462 Olpe. Die Gesellschaft hat durch Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18. November 2021 und Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile ihres Vermögens auf die WohnGut OC Holding GmbH mit Sitz in Olpe (Amtsgericht Siegen - HRB 12932) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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