HRB 63436: Hörgeräte Lorsbach Köln GmbH, Köln, Rambouxstraße 327, 50737 Köln. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Vitakustik GmbH am 27.08.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 63436: Hörgeräte Lorsbach Köln GmbH, Köln, Rambouxstraße 327, 50737 Köln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.08.2015 mit der Vitakustik GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 180809) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hörgeräte Lorsbach Köln GmbH, Köln, Rambouxstraße 327, 50737 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Hörgeräte Lorsbach Oberberg GmbH mit Sitz in Wipperfürth (Amtsgericht Köln, HRB 70942) beschlossen. 70.000,00 EUR.
Hörgeräte Lorsbach Köln GmbH, Köln, Rambouxstraße 327, 50737 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.08.2013 mit der Hörgeräte Lorsbach Oberberg GmbH mit Sitz in Wipperfürth (Amtsgericht Köln HRB 70942) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hörgeräte Lorsbach Köln GmbH, Köln, Rambouxstraße 327, 50737 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.08.2013 mit der Hörgeräte Lorsbach GmbH mit Sitz in Bergisch Gladbach (Amtsgericht Köln HRB 53093) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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