Hörgeräte Müller-Leonhardt GmbH & Co. KG, Bottrop, (Pferdemarkt 6, 46236 Bottrop).Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: KIND Beteiligungs-GmbH, Burgwedel (Amtsgericht Hannover HRB 120333). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
Hörgeräte Müller-Leonhardt GmbH & Co. KG, Bottrop (Pferdemarkt 6, 46236 Bottrop, Anpassung und Vertrieb von Hörgeräten und deren Zubehörteilen sowie die Vornahme aller einschlägigen Geschäfte, die diesem Hauptzweck zu dienen oder ihn zu fördern geeignet sind.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: KIND Beteiligungs-GmbH, Burgwedel (Amtsgericht Hannover HRB 120333), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Hörgeräte Müller-Leonhardt GmbH, Bottrop (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 5295) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.08.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.