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H. Blumenstein Baugesellschaft mbH, Körle (HRB 11069) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Heideweg 4
34327 Körle
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 11069
Amtsgericht: Fritzlar
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die H. Blumenstein Baugesellschaft mbH aus Körle war im Handelsregister Fritzlar unter der Nummer HRB 11069 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die H. Blumenstein Baugesellschaft mbH ihren Standort nicht geändert. Die H. Blumenstein Baugesellschaft mbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 16.08.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 10.05.2013
Löschung

H. Blumenstein Baugesellschaft mbH, Körle, Heideweg 4, 34327 Körle. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Blumenstein GmbH (Amtsgericht Kassel HRB 6517) am 18.03.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 22.03.2013
Veränderung

H. Blumenstein Baugesellschaft mbH, Körle, Heideweg 4, 34327 Körle. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Blumenstein GmbH mit Sitz in Kassel (Amtsgericht Kassel - HRB 6517 -) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

10.05.2013
Registervorgang

Löschung 25.03.2013