H. u. B. Holz- und Baustoffe-Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Kamen (Hammer Str. 39, 59174 Kamen). Die Verschmelzung wurde am 27.05.2005 im Handelsregister des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (AG Hamm HR A 2686). Die Firma ist erloschen.
H. u. B. Holz- und Baustoffe-Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Kamen (Hammer Str. 39, 59174 Kamen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2004 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.08.2004 mit der REBAU Bauträgergesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Kamen (AG Hamm HR A 2686) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.