HRA 8817: HAKATE Handels- und Transport GmbH & Co. KG Baustoffe, Mülheim an der Ruhr, Wiehagen 18, 45472 Mülheim an der Ruhr. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Friedrich Hollenberg GmbH & Co. KG Baustoffhandel am 14.11.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRA 8817: HAKATE Handels- und Transport GmbH & Co. KG Baustoffe, Mülheim an der Ruhr, Wiehagen 18, 45472 Mülheim an der Ruhr. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2017 mit Ergänzung vom 28.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 06.07.2017 und 27.09.2017 und der Gesellschafterversammlungen des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.07.2017 und 27.09.2017 mit der Friedrich Hollenberg GmbH & Co. KG Baustoffhandel mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg, HR A 8797) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.