Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Bahnhofstraße 24, 42551 Velbert |
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a)
25.07.2025
Hagemann |
HRB 17616: Brandt & Hessmann Wohnbau GmbH, Velbert, Schloßstr. 2 c, 42551 Velbert. Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: HESSMANN Immobilien GmbH.
HRB 17616: Brandt & Hessmann Wohnbau GmbH, Velbert, Schloßstr. 2 c, 42551 Velbert. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.12.2020 mit der HESSMANN Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Velbert (Amtsgericht Wuppertal, HRB 18635) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 17616: Brandt & Hessmann Wohnbau GmbH, Velbert, Schloßstr. 2 c, 42551 Velbert. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.05.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.05.2020 mit der HESSMANN Immobilien GmbH & Co. KG mit Sitz in Velbert (Amtsgericht Wuppertal, HRA 21446) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 17616: Brandt & Hessmann Wohnbau GmbH, Velbert, Schloßstr. 2 c, 42551 Velbert. Die Gesellschafterversammlung vom 29.05.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der HESSMANN Immobilien GmbH & Co. KG, Velbert (Amtsgericht Wuppertal, HRA 21446) beschlossen. Neues Stammkapital: 27.000,00 EUR.
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