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HRW Bauen + Wohnen Genossenschaft eG, Frittlingen (GnR 720166)

Firmendaten

Anschrift
Schildeckstr. 47
78665 Frittlingen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2020
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 5 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: GnR 720166
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: eG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die HRW Bauen + Wohnen Genossenschaft eG aus Frittlingen ist im Handelsregister Stuttgart unter der Nummer GnR 720166 verzeichnet. Nach der Gründung am 20.04.2020 hat die HRW Bauen + Wohnen Genossenschaft eG ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Förderung des Erwerbs, der Wirtschaft der Mitglieder und deren soziale und kulturelle Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes und einer guten, sicheren, sozial verantwortbaren sowie lebensgerechten Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. Die Bewirtschaftung, Errichtung, Erwerb und Betreuung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen sowie Belastung, Veräußerung von Grundstücken und die Übernahme aller im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben, hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind oder geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern, sich an anderen Unternehmehn beteiligen, Organ im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses sein, Zweigniederlassungen und andere Unternehmen gründen, solche erwerben oder als deren Komplementärin fungieren. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie sich der Hilfe sachverständiger Dritter bedienen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben, Genussrechte und stille Beteiligungen gewähren und ist berechtigt, Teile des Genossenschaftskapitals in rentierliche Geld- und Kapitalmarktpapiere anzulegen. Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig.' Die HRW Bauen + Wohnen Genossenschaft eG weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 23.06.2020)

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Registermeldungen 1

Calendar 22.06.2020
Neueintragung

GnR 720166: HRW Bauen + Wohnen Genossenschaft eG, Frittlingen (Schildeckstraße 47, 78665 Frittlingen). Genossenschaft. Satzung vom 20.04.2020. Gegenstand: Die Förderung des Erwerbs, der Wirtschaft der Mitglieder und deren soziale und kulturelle Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes und einer guten, sicheren, sozial verantwortbaren sowie lebensgerechten Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. Die Bewirtschaftung, Errichtung, Erwerb und Betreuung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen sowie Belastung, Veräußerung von Grundstücken und die Übernahme aller im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben, hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind oder geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern, sich an anderen Unternehmehn beteiligen, Organ im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses sein, Zweigniederlassungen und andere Unternehmen gründen, solche erwerben oder als deren Komplementärin fungieren. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie sich der Hilfe sachverständiger Dritter bedienen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben, Genussrechte und stille Beteiligungen gewähren und ist berechtigt, Teile des Genossenschaftskapitals in rentierliche Geld- und Kapitalmarktpapiere anzulegen. Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig. Nachschusspflicht: Keine Nachschusspflicht. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 2. Alt. BGB befreit. Vorstand: Wiens, Heinrich, Frittlingen, * ‒.‒.‒‒.

Historie 1

22.06.2020
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Heinrich Wiens
Vorstand

Registervorgang

Neueintragung 22.06.2020