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HTB Private Equity Verwaltungsgesellschaft mbH, Bremen (HRB 36280) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
An der Reeperbahn 4 a
28217 Bremen
Frühere Anschriften: 2
An der Reeperbahn 4 a, 28217 Bremen
Deichstr. 1, 28203 Bremen
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2018
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 6 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 36280
Amtsgericht: Bremen
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die HTB Private Equity Verwaltungsgesellschaft mbH aus Bremen war im Handelsregister Bremen unter der Nummer HRB 36280 verzeichnet. Nach der Gründung am 19.09.2018 hat die HTB Private Equity Verwaltungsgesellschaft mbH ihren Standort mindestens zweimal geändert. Der Unternehmensgegenstand war laut eigener Angabe 'Die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: Geschlossene inländische Publikums-AIF gem. §§ 261 ff. KAGB sowie Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, die jeweils gemäß ihren Anlagebedingungen in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: a) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB, b) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne von a) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, c) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB, d) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, e) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, f) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe des § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die ausschließlich Vermögensgegenstände gemäß a) bis g) erwerben dürfen, g) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe des § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die ausschließlich Vermögensgegenstände gemäß a) bis g) und nach Maßgabe des folgenden Absatzes erwerben dürfen. Für geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB darf die KVG zusätzlich in folgende Vermögensgegenstände investieren: - a) Altfonds, die direkt/indirekt in Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB investieren, - b) Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, - c) offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche ausschließlich in folgende Vermögensgegenstände investieren: 1) Geldmarktinstrumente gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2b) KAGB, 2) Bankguthaben gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2d) KAGB, 3) Immobilien gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2e) KAGB, 4) Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften gemäß § 284 Abs, 2 Nr. 2f) KAGB, 5) Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2g) KAGB, die jeweils ausschließlich Vermögensgegenstände gemäß 1) bis 5) erwerben dürfen, 6) Vermögensgegenstände i.S. des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Nr. 4 lit. a) und Nr. 6 KAGB, 7) Vermögensgegenstände i.S. des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. b) und Nr. 5 KAGB innerhalb der dort jeweils genannten Anlagegrenzen, - d) Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB -unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB-, die nach ihren Anlagebedingungen das bei ihnen angelegte Geld in Vermögensgegenstände investieren, in die auch offene inländische Spezial-AIF gemäß § 284 KAGB gemäß vorstehendem lit. c) dass bei ihnen angelegte Geld investieren dürfen.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die HTB Private Equity Verwaltungsgesellschaft mbH wies zuletzt sieben Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 19.11.2025)

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Registermeldungen 54

Num-
mer der
Eintra-
gung
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsbe-
rechtigte Person, Zweigniederlas-
sungen
c)
Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a)
Allgemeine Vertretungsregelung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, geschäfts-
führende Direktoren, persönlich haf-
tende Gesellschafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura a)
Rechtsform, Beginn, Satzung oder
Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
a)
Tag der Eintra-
gung
b)
Bemerkungen
44 c)
Die Verwaltung von inländischen In-
vestmentvermögen (kollektive Vermö-
gensverwaltung).
Folgende inländische Investmentver-
mögen sind Gegenstand der kollekti-
ven Vermögensverwaltung:
Geschlossene inländische Publi-
kums-AIF gem. §§ 261 ff. KAGB sowie
Geschlossene
inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285
ff. KAGB, die jeweils gemäß ihren
Anlagebedingungen in die folgenden
Vermögensgegenstände investieren
dürfen:
a) Immobilien, einschließlich Wald,
Forst- und Agrarland gemäß § 261
Abs. 2
Nr. 1 KAGB,
b) Anteile oder Aktien an Gesellschaf-
ten, die nach dem Gesellschaftsvertrag
oder der
Satzung nur Vermögensgegenstände
im Sinne von a) sowie die zur Bewirt-
schaftung
dieser Vermögensgegenstände erfor-
derlichen Vermögensgegenstände
oder
Beteiligungen an solchen Gesellschaf-
ten erwerben dürfen gemäß § 261 Abs.
1
Nr. 3 KAGB,
c) Beteiligungen an Unternehmen, die
nicht zum Handel an einer Börse zuge-
lassen oder
in einen organisierten Markt einbezo-
gen sind gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4
KAGB,
d) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
e) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
f) Anteile oder Aktien an geschlosse-
nen inländischen Publikums-AIF nach
Maßgabe des
§ 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB oder an eu-
ropäischen oder ausländischen ge-
schlossenen
Publikums-AIF, deren Anlagepolitik ver-
gleichbaren Anforderungen unterliegt,
die
ausschließlich Vermögensgegenstän-
de gemäß a) bis g) erwerben dürfen,
g) Anteile oder Aktien an geschlos-
senen inländischen Spezial-AIF nach
Maßgabe
des § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB oder an
geschlossenen EU-Spezial-AIF oder
ausländischen geschlossenen Spezi-
al-AIF, deren Anlagepolitik vergleichba-
ren
Anforderungen unterliegt, die aus-
schließlich Vermögensgegenstände
gemäß a) bis g)
und nach Maßgabe des folgenden Ab-
satzes erwerben dürfen.
Für geschlossene inländische Spezi-
al-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB darf die
KVG
zusätzlich in folgende Vermögensge-
genstände investieren:
- a) Altfonds, die direkt/indirekt in Ver-
mögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 2
Nr. 1 KAGB investieren,
- b) Immobilien-Sondervermögen ge-
mäß §§ 230 ff. KAGB,
- c) offene inländische Spezial-AIF mit
festen Anlagebedingungen gemäß §
284 KAGB, welche ausschließlich in
folgende Vermögensgegenstände in-
vestieren:
1) Geldmarktinstrumente gemäß § 284
Abs. 2 Nr. 2b) KAGB,
2) Bankguthaben gemäß § 284 Abs. 2
Nr. 2d) KAGB,
3) Immobilien gemäß § 284 Abs. 2 Nr.
2e) KAGB,
4) Beteiligungen an Immobilien-Gesell-
schaften gemäß § 284 Abs, 2 Nr. 2f)
KAGB,
5) Anteile oder Aktien an inländischen
offenen Investmentvermögen sowie an
entsprechenden offenen EU- oder aus-
ländischen Investmentvermögen
gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2g) KAGB, die
jeweils ausschließlich Vermögensge-
genstände
gemäß 1) bis 5) erwerben dürfen,
6) Vermögensgegenstände i.S. des §
253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Nr. 4 lit. a)
und Nr. 6 KAGB,
7) Vermögensgegenstände i.S. des §
253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. b) und Nr. 5
KAGB
innerhalb der dort jeweils genannten
Anlagegrenzen,
- d) Allgemeine offene inländische Spe-
zial-AIF gemäß § 282 KAGB -unter Aus-
schluss
von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB-,
die nach ihren Anlagebedingungen das
bei
ihnen angelegte Geld in Vermögensge-
genstände investieren, in die auch offe-
ne
inländische Spezial-AIF gemäß § 284
KAGB gemäß vorstehendem lit. c)
dass bei
ihnen angelegte Geld investieren dür-
fen.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterver-
sammlung vom 04.11.2025 sind der Ge-
genstand des Unternehmens und der
Gesellschaftsvertrag entsprechend in §2
geändert.
a)
18.11.2025
Gehrke
43 b)
Änderung zu Nr. 20:
Änderung Vertretungsbefugnis
Geschäftsführer:
Lang, Alexander
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich
selbst oder als Vertreter Dritter abzuschlie-
ßen
a)
18.09.2025
Kracke
42 b)
Auf Grund des Verschmelzungsvertra-
ges vom 27.08.2025 und der Zustim-
mungsbeschlüsse vom selben Tage
ist die HTB Private Equity Verwaltungs-
gesellschaft mbH mit Sitz in Bremen
(Amtsgericht Bremen, HRB 36280 HB)
durch Übertragung ihres Vermögens un-
ter Auflösung ohne Abwicklung als Gan-
zes auf die Gesellschaft verschmolzen.
a)
15.09.2025
Kracke
7 b)
Die Gesellschaft ist auf Grund des Ver-
schmelzungsvertrages vom 27.08.2025
und der Zustimmungsbeschlüsse vom
selben Tage durch Übertragung ihres
Vermögens als Ganzes unter Auflösung
ohne Abwicklung auf die HTB Hanseati-
sche Fondshaus GmbH mit Sitz in Bre-
men (Amtsgericht Bremen, HRB 27623
HB) verschmolzen.
Die Verschmelzung ist mit der gleichzei-
tig erfolgten Eintragung in das Register
des Sitzes des übernehmenden Rechts-
trägers wirksam geworden. Die Firma ist
erloschen.
a)
15.09.2025
Kracke
6 b)
Geschäftsführer:
4.
Wiesmann, Simon, * ‒.‒.‒‒, Bremen
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu
vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich
selbst oder als Vertreter Dritter abzuschlie-
ßen
a)
22.08.2025
Kracke
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Historie 44

18.09.2025
Entscheideränderung

Veränderung
Herr Alexander Lang
Geschäftsführer

22.08.2025
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Simon Wiesmann
Geschäftsführer

13.06.2025
Entscheideränderung

Austritt
Frau Janina Gehrke
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Jörg-Karsten Hagen
Geschäftsführer

11.04.2025
Entscheideränderung

Austritt
Herr Andreas Franz Gollan
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Austritt
Herr Peter Lesniczak
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Claus Burghardt
Geschäftsführer

03.01.2025
Entscheideränderung

Austritt
Herr Lars Harbig
Prokurist

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