Die HTB Private Equity Verwaltungsgesellschaft mbH aus Bremen war im Handelsregister Bremen unter der Nummer HRB 36280 verzeichnet. Nach der Gründung am 19.09.2018 hat die HTB Private Equity Verwaltungsgesellschaft mbH ihren Standort mindestens zweimal geändert. Der Unternehmensgegenstand war laut eigener Angabe 'Die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: Geschlossene inländische Publikums-AIF gem. §§ 261 ff. KAGB sowie Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, die jeweils gemäß ihren Anlagebedingungen in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: a) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB, b) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne von a) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, c) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB, d) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, e) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, f) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe des § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die ausschließlich Vermögensgegenstände gemäß a) bis g) erwerben dürfen, g) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe des § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die ausschließlich Vermögensgegenstände gemäß a) bis g) und nach Maßgabe des folgenden Absatzes erwerben dürfen. Für geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB darf die KVG zusätzlich in folgende Vermögensgegenstände investieren: - a) Altfonds, die direkt/indirekt in Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB investieren, - b) Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, - c) offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche ausschließlich in folgende Vermögensgegenstände investieren: 1) Geldmarktinstrumente gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2b) KAGB, 2) Bankguthaben gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2d) KAGB, 3) Immobilien gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2e) KAGB, 4) Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften gemäß § 284 Abs, 2 Nr. 2f) KAGB, 5) Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2g) KAGB, die jeweils ausschließlich Vermögensgegenstände gemäß 1) bis 5) erwerben dürfen, 6) Vermögensgegenstände i.S. des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Nr. 4 lit. a) und Nr. 6 KAGB, 7) Vermögensgegenstände i.S. des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. b) und Nr. 5 KAGB innerhalb der dort jeweils genannten Anlagegrenzen, - d) Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB -unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB-, die nach ihren Anlagebedingungen das bei ihnen angelegte Geld in Vermögensgegenstände investieren, in die auch offene inländische Spezial-AIF gemäß § 284 KAGB gemäß vorstehendem lit. c) dass bei ihnen angelegte Geld investieren dürfen.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die HTB Private Equity Verwaltungsgesellschaft mbH wies zuletzt sieben Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).