HVB-Heiligenhafener Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG, Heiligenhafen

Firmendaten

Anschrift:

HVB-Heiligenhafener Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG
Am Yachthafen 4 a
23774 Heiligenhafen

Frühere Anschriften: 0

Keine Angaben vorhanden

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Registernr.: HRA 2027 OL

Amtsgericht: Lübeck

Rechtsform: GmbH & Co. KG

Gründung: Keine Angabe

Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten

Stammkapital: Keine Angabe

Telefon: 04362/5034-0

Fax: im Vollprofil enthalten

E-Mail: im Vollprofil enthalten

Webseite: www.wassersportheiligenhafen.de


Geschäftsgegenstand:

Keine Angabe

Branchen: 4

im Vollprofil enthalten

Keywords:

Yachtwerft Yachthafen Yachtcharter Winterlager Werft Urlaubstörn Sommerlager Segeln Ostsee Marina Liegeplätze Liegeplatz Jachthafen Heiligenhafen Hafen Charter Baltic Sailing

Kurzzusammenfassung:

Die HVB-Heiligenhafener Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG aus Heiligenhafen ist im Register unter der Nummer HRA 2027 OL im Amtsgericht Lübeck verzeichnet.

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Registermeldungen

2
Veränderung
15.01.2020

HRA 2027 OL: HVB-Heiligenhafener Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG, Heiligenhafen, Am Yachthafen 4a, 23774 Heiligenhafen. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat aufgrund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.08.2019 die aus dem Vermögen der übertragenden Gebietskörperschaft Stadt Heiligenhaften ausgegliederte Einrichtung "Bauhof der Stadt Heiligenhafen" als Gesamtheit gegen Gewährung von Anteilen übernommen.


Veränderung
30.07.2010

HVB-Heiligenhafener Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG, Heiligenhafen, Am Yachthafen 4a, 23774 Heiligenhafen. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift:; Am Yachthafen 4a, 23774 Heiligenhafen. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.02.2010 mit Änderungen vom 30.03.2010 und 11.06.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse 09.07.2010 ist die Gesellschaft in Firma Erschließungsgesellschaft "Dünenpark" mbH & Co. KG, Heiligenhafen (Amtsgericht Lübeck, HRA 5186 HL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

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