HVB-Heiligenhafener Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG, Heiligenhafen
Firmendaten
Anschrift:
HVB-Heiligenhafener Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG
Am Yachthafen 4 a
23774 Heiligenhafen
Frühere Anschriften: 0
Keine Angaben vorhanden
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Chronologischer Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen mit Historie € 12,00 |
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Veröffentlichte Bilanzangaben Jahresabschluss als Chart und im Original € 8,50 |
Registernr.: HRA 2027 OL
Amtsgericht: Lübeck
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Gründung: Keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: Keine Angabe
Telefon: 04362/5034-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.wassersportheiligenhafen.de
Geschäftsgegenstand:
Keine Angabe
Branchen: 4
Keywords:
Kurzzusammenfassung:
Die HVB-Heiligenhafener Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG aus Heiligenhafen ist im Register unter der Nummer HRA 2027 OL im Amtsgericht Lübeck verzeichnet.
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Registermeldungen
2HRA 2027 OL: HVB-Heiligenhafener Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG, Heiligenhafen, Am Yachthafen 4a, 23774 Heiligenhafen. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat aufgrund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.08.2019 die aus dem Vermögen der übertragenden Gebietskörperschaft Stadt Heiligenhaften ausgegliederte Einrichtung "Bauhof der Stadt Heiligenhafen" als Gesamtheit gegen Gewährung von Anteilen übernommen.
HVB-Heiligenhafener Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG, Heiligenhafen, Am Yachthafen 4a, 23774 Heiligenhafen. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift:; Am Yachthafen 4a, 23774 Heiligenhafen. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.02.2010 mit Änderungen vom 30.03.2010 und 11.06.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse 09.07.2010 ist die Gesellschaft in Firma Erschließungsgesellschaft "Dünenpark" mbH & Co. KG, Heiligenhafen (Amtsgericht Lübeck, HRA 5186 HL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

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