Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
12 |
b)
Geschäftsanschrift:
Kronenstraße 63, 10117 Berlin |
|
|
|
|
a)
08.01.2024
Wachtel |
HRB 205395 B: Habyt Properties Germany I GmbH, Berlin, Gormannstraße 14, 10119 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Höpper, Jan; Geschäftsführer: 5. Haarstark, Lasse, * ‒.‒.‒‒, Frankfurt am Main; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 205395 B: Firma / Name vormals: Habyt Germany GmbH, Berlin, Gormannstraße 14, 10119 Berlin. Firma: Habyt Properties Germany I GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.03.2022 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma).
HRB 205395 B: Habyt Germany GmbH, Berlin, Gormannstraße 14, 10119 Berlin. Prokura: Änderung zu Nr. 1: nunmehr; Huhn, Johannes; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 205395 B: Habyt Germany GmbH, Berlin, Gormannstraße 14, 10119 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Aufgrund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.02.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tag hat die Habyt GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 190075 B) Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme auf die Gesellschaft übertragen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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