Hans Stukenborg GmbH, Medebach (Zum Orketal 25, 59964 Medebach). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Kaufmanns Siegfried Kreimendahl (Amtsgericht Arnsberg HRA 3302) am 20.12.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Hans Stukenborg GmbH, Medebach (Zum Orketal 25, 59964 Medebach). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.11.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage ihr Vermögen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung auf ihren Alleingesellschafter, den im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg (HRA 3302) eingetragenen Kaufmann Siegfried Kreimendahl, übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.