Buzzi Unicem Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, (Lurgiallee 16, 60439 Frankfurt am Main).Die grenzüberschreitende Verschmelzung ist am 27.11.2008 im Unternehmensregister von Alessandria, Nummer 00938150885 eingetragen worden und am 30.11.2008 hinsichtlich Dritter in Kraft getreten.
Buzzi Unicem Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, (Lurgiallee 16, 60439 Frankfurt am Main).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 01.08.2008, dem die übernehmende Buzzi Unicem Investimenti S.r.l. am 16.09.2008 zugestimmt hat, mit der Buzzi Unicem Investimenti S.r.l. mit Sitz in Casale Monferrato (Unternehmensregister von Alessandria, Nummer 00938150885 und Nummer 222120 R.E.A. (italienisches Wirtschafts- und Verwaltungsverzeichnis)) grenzüberschreitend verschmolzen. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird erst unter den Voraussetzungen des für die übernehmende Gesellschaft geltenden Rechts wirksam.
Buzzi Unicem Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, (Lurgiallee 16, 60439 Frankfurt am Main).Bei Gericht ist ein Verschmelzungsplan vom 01.08.2008 betreffend die grenzüberschreitende Verschmelzung der Buzzi Unicem Deutschland GmbH als übertragendem Rechtsträger und der Buzzi Unicem Investimenti S.R.L. als übernehmenden Rechtsträger eingereicht worden.1. Die Buzzi Unicem Deutschland GmbH (nachstehend bezeichnet als Buzzi GmbH) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht. Ihre Firma lautet Buzzi Unicem Deutschland GmbH. Die Buzzi GmbH hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 74644 eingetragen.Der Richtlinie 2005/56/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedsstaaten entsprechend findet unter Berücksichtigung des grenzüberschreitenden Charakters der Verschmelzung das Recht des Mitgliedsstaates, das jeweils flir die sich verschmelzenden Gesellschaften gilt, zum Schutz der Interessen der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der sichverschmelzenden GesellschaftenAnwendung. Im deutschen Recht ist derGläubigerschutz bei einergrenzüberschreitenden Verschmelzung in § l22j Umwandlungsgesetz geregelt. Danach ist den Gläubigern der Buzzi GmbH als übertragender Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit die Gläubiger nicht Befriedigung verlangen können. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern aber nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tagenach Bekanntmachung desVerschrnelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Die Gläubiger müssen ihren Anspruch binnen zwei Monaten nach dem Tag der Bekanntgabe des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erflillung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Buzzi GmbH hat keine Minderheitsgesellschafter; auf einen Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung ihrer Rechte wird daher verzichtet.Unter folgender Anschrift können kostenlosweitere Auskünfte über die Modalitäten derAusübung der Rechte der Gläubiger der Buzzi GmbH eingeholt werden:Buzzi Unicem Deutschland GmbHc/o Dyckerhoff AGBiebricher Straße 69, 65203 Wiesbaden/Deutschland 2. Die Buzzi Unicem Investimenti S.r.l. (nachstehend bezeichnet als Buzzi S.r.l.) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach italienischem Recht. Ihre Firma lautet Buzzi Unicem Investimenti S.r.I. Die Buzzi S.r.l. hat ihren Sitz in Casale Monferrato und ist im Untemehmensregister von Alessandria unter der Nummer 00938150885 und der Nummer 222120 R.E.A. (italienisches Wirtschafts-und Verwaltungsverzeichnis) eingetragen.Der Richtlinie 2005/56/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Verschmelzung von Kap italgesel)schaften aus verschiedenen Mitgliedsstaaten entsprechend findet unter Berücksichtigung des grenzüberschreitenden Charakters der Verschmelzung das Recht des Mitgliedsstaates, das jeweils für die sich verschmelzenden Gesellschaften gilt, zum Schutz der Interessen der Gläubiger der sichverschmelzenden GesellschaftenAnwendung. Nach Art. 2503 des italienischen Zivilgesetzbuches (Codice Civile) sind die Gläubiger der Buzzi S.r.l. befugt, die Verschmelzung anzufechten, indem sie innerhalb einer Frist von 60 Tagen, beginnend mit der Eintragung des dem Verschmelzungsplan zustimmenden Gesellschafterbeschlusses in das Unternehmensregister von Alessandria, Einspruch gegen die Verschmelzung erheben.Die Buzzi S.r.l. hat schließlich keine Minderheitsgesellschafter; so dass auf den Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung ihrer Rechte verzichtet wird.Unter folgender Anschrift können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der Buzzi S.r.l. eingeholt werden:Buzzi Unicem Investimenti S.r.l.Via Luigi Buzzi 615033 Casale Monferrato/Italien
Buzzi Unicem Deutschland GmbH, Frankfurt am Main (Lurgiallee 14, 60439 Frankfurt am Main). Nicht mehr Geschäftsführer: Barzaghini, Gianfranco, Casalborgone (TO), Italien, * ‒.‒.‒‒.
Buzzi Unicem Deutschland GmbH, Frankfurt am Main (Lurgiallee 14, 60439 Frankfurt am Main). Die Gesellschafterversammlung vom 05.09.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen in eigenem Namen auf eigene Rechnung.
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