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Haubrich Stiftung GmbH, Düsseldorf (HRB 70323) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Mündelheimer Weg 40
40472 Düsseldorf
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2013
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 5 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 70323
Amtsgericht: Düsseldorf
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Haubrich Stiftung GmbH aus Düsseldorf war im Handelsregister Düsseldorf unter der Nummer HRB 70323 verzeichnet. Nach der Gründung am 12.04.2013 hat die Haubrich Stiftung GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand war laut eigener Angabe 'Die Stiftungsgesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinn des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Stiftungsgesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Aufgabe der Stiftungsgesellschaft ist zum einen die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinn des § 53 der Abgabenordnung, und zwar vornehmlich in der Region Düsseldorf, insbesondere die Unterstützung von diakonischen und karitativen Einrichtungen und Initiativen. Aufgabe der Stiftungsgesellschaft ist zum anderen die Förderung folgender gemeinnütziger Zwecke im Sinn des § 52 der Abgabenordnung: a) Toleranz und Völkerverständigung, insbesondere die Förderung des interkulturellen Dialogs und der Verständigung zwischen Juden, Christen und Muslimen, z.B. durch finanzielle Unterstützung der Stiftung Else Lasker Schüler Gesellschaft e.V., Wuppertal, der Evangelischen Kirche in Deutschland (Unterstützung des Konzerts von Oskar Gottlieb Blarr in Jerusalem), sowie des Deutschen Förderkreises der Universität Haifa e.V.; b) Bildung und Erziehung, insbesondere die Förderung musischer, künstlerischer und sportlicher Projekte und Initiativen im schulischen Bereich, z.B. durch finanzielle Unterstützung des Fördervereins des Theodor-Fliedner-Gymnasiums, Düsseldorf, der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Düsseldorfer Tonhalle e.V., des Vereins zur Förderung von Kunst und Kultur im Oberlandesgericht Düsseldorf e.V., des Freundeskreises Deutsche Oper am Rhein e.V. sowie der Universität Witten/Herdecke (IWU gemeinnützige GmbH); c) Wissenschaft und Forschung, insbesondere durch die Vergabe von Ausbildungs-, Forschungs- und Doktorandenstipendien und die Unterstützung von wissenschaftlichen Kongressen und Tagungen sowie durch die Anschaffung von Sachmitteln für Bibliotheken und wissenschaftlichen Instituten oder Forschungseinrichtungen; d) Kunst und Kultur, insbesondere in der Region Düsseldorf, unter anderem durch Förderung der Düsseldorfer Symphoniker und des "Düsseldorf Festival" (oder ähnlicher Kulturveranstaltungen); e) Sport, insbesondere durch die Förderung der breiten- und leistungssportorientierten Jugendarbeit in Sportvereinen im Großraum Düsseldorf. Zwischen den Aufgaben der Stiftungsgesellschaft zur Förderung mildtätiger und gemeinnütziger Zwecke sowie zwischen den durch die Stiftungsgesellschaft zu fördernden gemeinnützigen Zwecken besteht kein Rangverhältnis. Die Stiftungsgesellschaft kann ihre Förderung in einzelnen Jahren auf einzelne Aufgaben konzentrieren. (4) Der Stiftungszweck wird durch Zuwendungen aus den Erträgen des Stiftungsvermögens für förderungsbedürftige Projekte oder an förderungsbedürftige Personen verwirklicht. Die Förderung kann durch einmalige oder dauerhafte Zuwendungen (etwa zur Förderung eines mehrjährigen Forschungsprojekts oder den Unterhalt einer Schule oder Bildungseinrichtung) erfolgen. Das gilt auch für die Zuwendung von Mitteln, welche die Stiftungsgesellschaft von Dritten erhält, die nicht zur Aufstockung des selbständigen Stiftungsvermögens bestimmt sind. Bei seiner Entscheidung über die Zuwendung der Mittel wird der Stiftungsrat den Willen eines zuwendenden Dritten unter Beachtung der Gemeinnützigkeit gebührend berücksichtigen. Die Zuwendungen nach Satz 1 bis 3 bilden neben der Verwaltung des Vermögens der Stiftungsgesellschaft zugleich den Gegenstand der Tätigkeit der Stiftungsgesellschaft (Unternehmensgegenstand). Der Stiftungsrat kann Förderrichtlinien für die Stiftungsgesellschaft aufstellen. (5) Die Stiftungsgesellschaft kann Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts beschaffen, ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke zuwenden, ihre Arbeitskräfte anderen Personen, Unternehmen oder Einrichtungen für steuerbegünstigte Zwecke zur Verfügung stellen oder ihr gehörende Räume einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft zur Benutzung für deren steuerbegünstigte Zwecke überlassen. (6) Die Stiftungsgesellschaft erfüllt die sich aus ihrer Satzung ergebenden Aufgaben selbst. Soweit sie diese Aufgaben nicht selbst wahrnimmt, kann sie sich Hilfspersonen (§ 57 Abs. 1 Satz 2 AO) bedienen. (7) Mittel der Stiftungsgesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Stiftungsgesellschaft darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Stiftungsgesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Stiftungsgesellschaft erhalten. (8) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen oder sonstigen Leistungen der Stiftungsgesellschaft.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 30.000,00 EUR. Die Haubrich Stiftung GmbH wies zuletzt zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 16.02.2023)

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Registermeldungen 4

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
4 b)
Die Liquidation ist beendet.
Die Gesellschaft ist gelöscht.
a)
14.02.2023
Kordus
Calendar 08.03.2021
Veränderung

HRB 70323: Haubrich Stiftung GmbH, Düsseldorf, Mündelheimer Weg 40, 40472 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Jeder Liquidator vertritt einzeln. Nicht mehr Geschäftsführer, nunmehr bestellt als Liquidator: Haubrich, Hartmut, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒; Haubrich, Michael, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 20.06.2017
Veränderung

HRB 70323: Haubrich Stiftung GmbH, Düsseldorf, Mündelheimer Weg 40, 40472 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 10.06.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 Abs. (3) Satz 2 und 3 (Stiftungsrat) beschlossen.

Calendar 11.06.2013
Neueintragung

Haubrich Stiftung GmbH, Düsseldorf, Mündelheimer Weg 40, 40472 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.04.2013. Geschäftsanschrift: Mündelheimer Weg 40, 40472 Düsseldorf. Gegenstand: Die Stiftungsgesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinn des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Stiftungsgesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Aufgabe der Stiftungsgesellschaft ist zum einen die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinn des § 53 der Abgabenordnung, und zwar vornehmlich in der Region Düsseldorf, insbesondere die Unterstützung von diakonischen und karitativen Einrichtungen und Initiativen. Aufgabe der Stiftungsgesellschaft ist zum anderen die Förderung folgender gemeinnütziger Zwecke im Sinn des § 52 der Abgabenordnung: a) Toleranz und Völkerverständigung, insbesondere die Förderung des interkulturellen Dialogs und der Verständigung zwischen Juden, Christen und Muslimen, z.B. durch finanzielle Unterstützung der Stiftung Else Lasker Schüler Gesellschaft e.V., Wuppertal, der Evangelischen Kirche in Deutschland (Unterstützung des Konzerts von Oskar Gottlieb Blarr in Jerusalem), sowie des Deutschen Förderkreises der Universität Haifa e.V.; b) Bildung und Erziehung, insbesondere die Förderung musischer, künstlerischer und sportlicher Projekte und Initiativen im schulischen Bereich, z.B. durch finanzielle Unterstützung des Fördervereins des Theodor-Fliedner-Gymnasiums, Düsseldorf, der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Düsseldorfer Tonhalle e.V., des Vereins zur Förderung von Kunst und Kultur im Oberlandesgericht Düsseldorf e.V., des Freundeskreises Deutsche Oper am Rhein e.V. sowie der Universität Witten/Herdecke (IWU gemeinnützige GmbH); c) Wissenschaft und Forschung, insbesondere durch die Vergabe von Ausbildungs-, Forschungs- und Doktorandenstipendien und die Unterstützung von wissenschaftlichen Kongressen und Tagungen sowie durch die Anschaffung von Sachmitteln für Bibliotheken und wissenschaftlichen Instituten oder Forschungseinrichtungen; d) Kunst und Kultur, insbesondere in der Region Düsseldorf, unter anderem durch Förderung der Düsseldorfer Symphoniker und des "Düsseldorf Festival" (oder ähnlicher Kulturveranstaltungen); e) Sport, insbesondere durch die Förderung der breiten- und leistungssportorientierten Jugendarbeit in Sportvereinen im Großraum Düsseldorf. Zwischen den Aufgaben der Stiftungsgesellschaft zur Förderung mildtätiger und gemeinnütziger Zwecke sowie zwischen den durch die Stiftungsgesellschaft zu fördernden gemeinnützigen Zwecken besteht kein Rangverhältnis. Die Stiftungsgesellschaft kann ihre Förderung in einzelnen Jahren auf einzelne Aufgaben konzentrieren. (4) Der Stiftungszweck wird durch Zuwendungen aus den Erträgen des Stiftungsvermögens für förderungsbedürftige Projekte oder an förderungsbedürftige Personen verwirklicht. Die Förderung kann durch einmalige oder dauerhafte Zuwendungen (etwa zur Förderung eines mehrjährigen Forschungsprojekts oder den Unterhalt einer Schule oder Bildungseinrichtung) erfolgen. Das gilt auch für die Zuwendung von Mitteln, welche die Stiftungsgesellschaft von Dritten erhält, die nicht zur Aufstockung des selbständigen Stiftungsvermögens bestimmt sind. Bei seiner Entscheidung über die Zuwendung der Mittel wird der Stiftungsrat den Willen eines zuwendenden Dritten unter Beachtung der Gemeinnützigkeit gebührend berücksichtigen. Die Zuwendungen nach Satz 1 bis 3 bilden neben der Verwaltung des Vermögens der Stiftungsgesellschaft zugleich den Gegenstand der Tätigkeit der Stiftungsgesellschaft (Unternehmensgegenstand). Der Stiftungsrat kann Förderrichtlinien für die Stiftungsgesellschaft aufstellen. (5) Die Stiftungsgesellschaft kann Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts beschaffen, ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke zuwenden, ihre Arbeitskräfte anderen Personen, Unternehmen oder Einrichtungen für steuerbegünstigte Zwecke zur Verfügung stellen oder ihr gehörende Räume einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft zur Benutzung für deren steuerbegünstigte Zwecke überlassen. (6) Die Stiftungsgesellschaft erfüllt die sich aus ihrer Satzung ergebenden Aufgaben selbst. Soweit sie diese Aufgaben nicht selbst wahrnimmt, kann sie sich Hilfspersonen (§ 57 Abs. 1 Satz 2 AO) bedienen. (7) Mittel der Stiftungsgesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Stiftungsgesellschaft darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Stiftungsgesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Stiftungsgesellschaft erhalten. (8) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen oder sonstigen Leistungen der Stiftungsgesellschaft. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Haubrich, Hartmut, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒; Haubrich, Michael, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Historie 2

08.03.2021
Entscheideränderung

Veränderung
Herr Hartmut Haubrich
Liquidator

Entscheideränderung

Veränderung
Herr Michael Haubrich
Liquidator

11.06.2013
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Hartmut Haubrich
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Michael Haubrich
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 03.06.2013