HRA 2800 CB: Hauptmann-Quartier-zu-Köpenick GmbH & Co. KG, Cottbus, Straße der Jugend 33, 03050 Cottbus. Rechtsverhaeltnis: Die vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.
Bei der nachstehenden Gesellschaft wird das Amtslöschungsverfahren gemäß § 394 FamFG eingeleitet. Widerspruchsfrist 3 Monate HRA 2800 CB: Hauptmann-Quartier-zu-Köpenick GmbH & Co. KG, Cottbus, Straße der Jugend 33, 03050 Cottbus.
HRA 2800 CB: Hauptmann-Quartier-zu-Köpenick GmbH & Co. KG, Cottbus, Straße der Jugend 33, 03050 Cottbus (schlüssel- und/oder bezugsfertige Errichtung von wohnwirtschaftlich genutzten Gebäuden ohne eigene handwerkliche Tätigkeit, die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung. Unter anderem auch unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten, von Bewerbern um Erwerbs- und Nutuzungsrechte.). Name der Firma: Hauptmann-Quartier-zu-Köpenick GmbH & Co. KG; Sitz der Firma: Cottbus; Geschäftsanschrift: Straße der Jugend 33, 03050 Cottbus; Vertretungsregelung: Ist ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei persönlich haftende Gesellschafter oder durch einen persönlich haftenden Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder persönlich haftende Gesellschafter darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Inhaber: Persönlich haftender Gesellschafter: 1. F10-innovations Bau GmbH, Cottbus (Amtsgericht Cottbus, HRB 9259 CB); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Rechtsform: Kommanditgesellschaft