Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Kettler, Daniel, Ense, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Steyer, Andrea, Arnsberg, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
Prokura erloschen:
Steyer, Andrea, Arnsberg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
05.08.2025
Schmidt |
11 |
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Einzelprokura:
Steyer, Andrea, Arnsberg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
03.04.2025
Schmidt |
HRB 5563: Haus Delecke Hotel- und Gaststätten-Betriebs-GmbH, Möhnesee, Hauptstraße 22, 59469 Ense. Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2021 hat beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann 51.129,19 EUR um 8.870,81 EUR auf 60.000 EUR zu erhöhen, den Unternehmensgegenstand zu ändern und den Gesellschaftsvertrag neu zu fassen. Neuer Unternehmensgegenstand: Hotel- und Gaststättenbetrieb. Neues Stammkapital: 60.000,00 EUR.
HRB 5563: Haus Delecke Hotel- und Gaststätten-Betriebs-GmbH, Möhnesee, Linkstr. 10 - 14, 59519 Möhnesee. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hauptstraße 22, 59469 Ense.
HRB 5563: Haus Delecke Hotel- und Gaststätten-Betriebs-GmbH, Möhnesee, Linkstr. 10 - 14, 59519 Möhnesee. Der mit der Heinz Kettler GmbH & Co. KG mit Sitz in Ense (Amtsgericht Arnsberg HRA 4273) am 05.03.1987 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist mit der Eröffnung der Insolvenzverfahrens über das Vermögen des herrschenden Unternehmens (Beschluss des Amtsgerichts Arnsberg vom 01.09.2015, 21 IN 132/15) beendet worden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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