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Haus des Stiftens Förderfonds gGmbH, München (HRB 303453)

Firmendaten

Anschrift
c/o Haus des Stiftens Network GmbH
Landshuter Allee 11
80637 München
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2025
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 8 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 303453
Amtsgericht: München
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Haus des Stiftens Förderfonds gGmbH aus München ist im Handelsregister München unter der Nummer HRB 303453 verzeichnet. Nach der Gründung am 27.05.2025 hat die Haus des Stiftens Förderfonds gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke sowie Beschaffung von finanziellen Mitteln und anderer Ressourcen für die Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Satzes 1 sind sämtliche in §§ 52 ff. der Abgabenordnung genannten Zwecke: Förderung von Wissenschaft und Forschung; Förderung der Religion; Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen; Förderung der Jugend- und Altenhilfe; Förderung von Kunst und Kultur; Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden; Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; Förderung des Tierschutzes; Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz; Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene; Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; Förderung der Kriminalprävention; Förderung des Sports (Schach gilt als Sport); Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung; Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Freifunks, des Modellflugs und des Hundesports; allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind; Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke; Förderung der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen und Förderung der Unterhaltung von Gedenkstätten für nichtbestattungspflichtige Kinder und Föten; Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung; Förderung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 der Abgabenordnung.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Haus des Stiftens Förderfonds gGmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 26.06.2025)

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Registermeldungen 1

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1 a)
Haus des Stiftens Förderfonds gGmbH
b)
München
Geschäftsanschrift:
Landshuter Allee 11, c/o Haus des Stiftens
Network GmbH, 80637 München
c)
Zweck der Gesellschaft ist Förderung des
bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher Zwecke sowie Beschaffung von
finanziellen Mitteln und anderer
Ressourcen für die Förderung
gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher
Zwecke. Gemeinnützige, mildtätige und
kirchliche Zwecke im Sinne des Satzes 1
sind sämtliche in §§ 52 ff. der
Abgabenordnung genannten Zwecke:
Förderung von Wissenschaft und
Forschung; Förderung der Religion;
Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, insbesondere
Verhütung und Bekämpfung von
übertragbaren Krankheiten, auch durch
Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von
Tierseuchen; Förderung der Jugend- und
Altenhilfe; Förderung von Kunst und Kultur;
Förderung des Denkmalschutzes und der
Denkmalpflege; Förderung der Erziehung,
Volks- und Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe; Förderung des
Naturschutzes und der Landschaftspflege
im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes
und der Naturschutzgesetze der Länder,
des Umweltschutzes, einschließlich des
Klimaschutzes, des Küstenschutzes und
des Hochwasserschutzes; Förderung des
Wohlfahrtswesens, insbesondere der
Zwecke der amtlich anerkannten Verbände
der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung),
ihrer Unterverbände und ihrer
angeschlossenen Einrichtungen und
Anstalten; Förderung der Hilfe für politisch,
rassistisch oder religiös Verfolgte, für
Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler,
Spätaussiedler, Kriegsopfer,
Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte
und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und
Behinderte sowie Hilfe für Opfer von
Straftaten; Förderung des Andenkens an
Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer;
Förderung des Suchdienstes für Vermisste,
Förderung der Hilfe für Menschen, die auf
Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder
ihrer geschlechtlichen Orientierung
diskriminiert werden; Förderung der Rettung
aus Lebensgefahr; Förderung des Feuer-,
Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes
sowie der Unfallverhütung; Förderung
internationaler Gesinnung, der Toleranz auf
allen Gebieten der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens;
Förderung des Tierschutzes; Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit; Förderung
von Verbraucherberatung und
Verbraucherschutz; Förderung der
Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige
Strafgefangene; Förderung der
Gleichberechtigung von Frauen und
Männern; Förderung des Schutzes von Ehe
und Familie; Förderung der
Kriminalprävention; Förderung des Sports
(Schach gilt als Sport); Förderung der
Heimatpflege, Heimatkunde und der
Ortsverschönerung; Förderung der
Tierzucht, der Pflanzenzucht, der
Kleingärtnerei, des traditionellen
Brauchtums einschließlich des Karnevals,
der Fastnacht und des Faschings, der
Soldaten- und Reservistenbetreuung, des
Amateurfunkens, des Freifunks, des
Modellflugs und des Hundesports;
allgemeine Förderung des demokratischen
Staatswesens im Geltungsbereich dieses
Gesetzes; hierzu gehören nicht
Bestrebungen, die nur bestimmte
Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art
verfolgen oder die auf den
kommunalpolitischen Bereich beschränkt
sind; Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements zugunsten gemeinnütziger,
mildtätiger und kirchlicher Zwecke;
Förderung der Unterhaltung und Pflege von
Friedhöfen und Förderung der Unterhaltung
von Gedenkstätten für
nichtbestattungspflichtige Kinder und
Föten; Förderung mildtätiger Zwecke im
Sinne des § 53 der Abgabenordnung;
Förderung kirchlicher Zwecke im Sinne des
§ 54 der Abgabenordnung.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Hof, Philipp, Pullach i. Isartal, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 27.05.2025.
a)
26.06.2025
Dr. Müller

Historie 1

26.06.2025
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Philipp Hof
Geschäftsführer