HRB 215596: Hegau Verwaltungsgesellschaft mbH, München, Schlehdornstr. 8, 82031 Grünwald. Die Gesellschafterversammlung vom 15.02.2020 hat die Änderung des § 2 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Pöcking, Landkreis Starnberg. Geschäftsanschrift: Heinrich-Knote-Straße 20, 82343 Pöcking.
HRB 215596: Hegau Verwaltungsgesellschaft mbH, München, Schlehdornstr. 8, 82031 Grünwald. Die DAS 2 Immobilien GmbH mit dem Sitz in Grünwald (Amtsgericht München HRB 217498), die DAS 3 Immobilien GmbH mit dem Sitz in Grünwald (Amtsgericht München HRB 217450) und die SinTec Immobilien GmbH mit dem Sitz in Grünwald (Amtsgericht München HRB 217448) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 215596: Hegau Verwaltungsgesellschaft mbH, München, Schlehdornstr. 8, 82031 Grünwald. Die Freiheitstraße Immobilien GmbH mit dem Sitz in Grünwald (Amtsgericht München HRB 217255) und die Fittingstraße Immobilien GmbH mit dem Sitz in Grünwald (Amtsgericht München HRB 217306) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 215596: Hegau Verwaltungsgesellschaft mbH, München, Schlehdornstr. 8, 82031 Grünwald. Die Obere Beugen Immobilien GmbH mit dem Sitz in Grünwald (Amtsgericht München HRB 217446), die Masuren Immobilien GmbH mit dem Sitz in Grünwald (Amtsgericht München HRB 217273), die Worblinger Immobilien GmbH mit dem Sitz in Grünwald (Amtsgericht München HRB 217275), die Langenrain Immobilien 1 GmbH mit dem Sitz in Grünwald (Amtsgericht München HRB 217467), die Langenrain Immobilien 2 GmbH mit dem Sitz in Grünwald (Amtsgericht München HRB 217256) und die Uhlandstraße Immobilien GmbH mit dem Sitz in Grünwald (Amtsgericht München HRB 217282) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 215596: Hegau Verwaltungsgesellschaft mbH, München, Schlehdornstr. 8, 82031 Grünwald. Die Lindenhain Immobilien GmbH mit dem Sitz in Grünwald (Amtsgericht München HRB 217285) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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