Heico Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Schweinfurt (Friedhofstr. 16, 97421 Schweinfurt). Die Verschmelzung wurde am 27.08.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Wiesbaden HRB 18109).
Heico Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Schweinfurt (Friedhofstr. 16, 97421 Schweinfurt). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der HEICO Service Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 18109) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.