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c)
Gegenstand geändert; nun:
Der Erwerb, die Verwaltung und die
Veräußerung einschließlich des Handels
von Beteiligungen an Kapital- und
Personengesellschaften und von sonstigen
Vermögensgegenständen einschließlich
Krypto-Assets, digitale Vermögenswerte,
Token, NFTs und ähnliche Technologien,
sowie die Erbringung von Dienstleistungen,
insbesondere zur Beratung von
Unternehmen insbesondere in den
Bereichen Eigenkapitalausstattung,
Börseneinführung, Management-Buy-Out
bzw. Management-Buy-ln, strategische
Partnerschaften, Unternehmenskauf und
Unternehmensverkauf sowie Finanzierung.
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle
Geschäfte und Maßnahmen durchzuführen
und zu übernehmen, die für diesen Zweck
sinnvoll und dienlich sind. Die Gesellschaft
ist weiterhin berechtigt, ihr eigenes
Vermögen zu verwalten. Ausgenommen
vom Unternehmensgegenstand sind alle
Arten von Geschäften, für die eine
Erlaubnis nach dem KWG, WpIG, ZAG
und/oder KAGB benötigt wird. Der
Unternehmensgegenstand kann ganz
und/oder teilweise durch
Tochtergesellschaften und/oder
Beteiligungen ausgeübt werden. |
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a)
Die Hauptversammlung vom 07.08.2025 hat die Änderung der
Satzung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 9
(Zusammensetzung, Amtsdauer), 11 (Einberufung von
Aufsichtsratssitzungen) und 13 (Vergütung des Aufsichtsrats)
beschlossen. |
a)
10.11.2025
Melzer |
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Grundkapital
nun:
274.400,00
EUR |
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a)
Die Hauptversammlung vom 11.04.2025 hat die Änderung der
Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)
beschlossen.
Das Grundkapital ist durch Beschluss der
Hauptversammlungen vom gleichen Tag sowie vom
07.08.2025 um 8.506.400,00 EUR auf 274.400,00 EUR
herabgesetzt.
Die Hauptversammlung vom 11.04.2025 hat sodann die
Neufassung der Satzung beschlossen. |
a)
10.11.2025
Melzer |
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b)
Bestellt als
Vorstand:
Holschbach, Christoph, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
29.07.2025
Melzer |
| 29 |
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Grundkapital
nun:
8.780.800,00
EUR |
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a)
Die Hauptversammlung vom 11.04.2025 hat die Änderung der
Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)
beschlossen.
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom gleichen Tag um 8.506.400,00 EUR auf 8.780.800,00
EUR aus Gesellschaftsmitteln erhöht.
b)
Das am 11.04.2025 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes
Kapital 2025) beträgt aufgrund weiteren Beschlusses der
Hauptversammlung vom 11.04.2025 nunmehr 4.390.400,00
EUR.
Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 27.05.2021, das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu 137.200,00 EUR zu erhöhen,
(Genehmigtes Kapital 2021/I) ist aufgehoben.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
11.04.2025 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
innerhalb von fünf Jahren ab dieser Eintragung das
Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis
zu 4.390.400,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu
erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann
ausgeschlossen werden. (Genehmigtes Kapital 2025) |
a)
29.07.2025
Melzer |
| 28 |
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a)
Die Hauptversammlung vom 11.04.2025 hat die Änderung der
Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)
beschlossen.
b)
Die Hauptversammlung vom 11.04.2025 hat das am
10.05.2017 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital
2017) aufgehoben.
Die Hauptversammlung vom 11.04.2025 hat die bedingte
Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 137.200,00 EUR
beschlossen. (Bedingtes Kapital 2025) |
a)
24.07.2025
Melzer |