Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
19 |
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Einzelprokura:
Rausch, Tobias, Mannheim, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
28.02.2024
Vatter |
18 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Kaiser, Christiane, Mannheim, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
19.04.2023
Vatter |
HRB 331929: Heidelberger Hausverwaltung GmbH, Heidelberg, Poststr. 36, 69115 Heidelberg. Bestellt als Geschäftsführer: Kaiser, Christiane, Mannheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 331929: Heidelberger Hausverwaltung GmbH, Heidelberg, Poststr. 36, 69115 Heidelberg. Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen; es ist insbesondere § 2 (Gegenstand des Unternehmens) geändert. Gegenstand geändert; nun: Management von Miet- und Gewerbeflächen, insbesondere Vermietung, Buchführung, Bilanzierung im Rahmen der Verwaltung, Betreuung von Wohnungseigentümergemeinschaften und Überwachung und Koordination von Instandhaltungsarbeiten und Renovierungen sowie die Verwaltung von eigenem und fremden Immobilienbesitz oder Geschäfte ähnlicher Art.
HRB 331929: Heidelberger Hausverwaltung GmbH, Heidelberg, Poststr. 36, 69115 Heidelberg. Der zwischen der Gesellschaft und der "Becker Grundstücksgesellschaft mbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 334694) am 05.11.1999 abgeschlossene und am 01.12.2013 geänderte Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung mit Wirkung zum Ablauf des 28.02.2021 beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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