Heinrich Vogt GmbH & Co. KG, Rheda-Wiedenbrück (Am Neuen Werk 19, 33378 Rheda-Wiedenbrück). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Franz-Josef Wonnemann GmbH & Co. KG am 13.07.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Heinrich Vogt GmbH & Co. KG, Rheda-Wiedenbrück (Am Neuen Werk 19, 33378 Rheda-Wiedenbrück). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.12.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.12.2006 mit der Franz-Josef Wonnemann GmbH & Co. KG mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück (Amtsgericht Gütersloh, HRA 5267) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.