Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
| 8 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Ruland, Bernhard - genannt Bernd -, Krefeld,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
14.07.2025
Sleegers |
| 7 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Russo, Andrea, Jüchen, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
Prokura erloschen:
Russo, Andrea, Korschenbroich, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
16.07.2024
Grapatin |
HRB 1940: Hela Büro.Objekte GmbH., Mönchengladbach, Künkelstraße 43 c, 41063 Mönchengladbach. Änderung zur Geschäftsanschrift: Künkelstr. 43, 41063 Mönchengladbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Keller, Andreas, Krefeld, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Busch, Hartmut, Niederkrüchten, * ‒.‒.‒‒. Nach Änderungen der personenbezogenen Daten, nunmehr Einzelprokura: Russo, Andrea, Korschenbroich, * ‒.‒.‒‒.
HRB 1940:Hela Büro.Objekte GmbH., Mönchengladbach, Künkelstraße 43 c, 41063 Mönchengladbach.Einzelprokura: Ruland, Andrea, Korschenbroich, * ‒.‒.‒‒.
Hela Büro.Objekte GmbH., Mönchengladbach, Künkelstraße 43 c, 41063 Mönchengladbach. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der BüroDirekt GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HR B 12085) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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