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Helaba Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH, Frankfurt (HRB 33615)

Firmendaten

Anschrift
Junghofstr. 24
60311 Frankfurt
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 069/29970-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.helaba-invest.de
Netzwerke:
Zusammenfassung der Unternehmens-Webseite
Helaba Invest ist ein Full-Service-Asset-Manager mit Sitz in Frankfurt, der eine breite Palette an Investmentlösungen in liquiden Assetklassen, alternativen Investments, Immobilien und Private Markets anbietet. Das Unternehmen unterstützt institutionelle und private Anleger bei der Optimierung ihrer Portfolios durch diversifizierte und risikoadjustierte Strategien sowie nachhaltige Anlagemöglichkeiten. Neben Asset Management und Asset Servicing bietet Helaba Invest auch eReporting und Kundenwissen, um die Kapitalanlagen effizient zu verwalten und transparent zu gestalten. Das Unternehmen legt besonderen Wert auf Nachhaltigkeit, verantwortliches Handeln und Active Ownership. Die Standorte und Kontaktmöglichkeiten befinden sich in Frankfurt am Main.
Keywords
Private Markets Nachhaltigkeit Kundenservice Kapitalanlage Investmentlösungen Immobilien Frankfurt Asset Servicing Asset Management Alternative Investments
Details zum Unternehmen
Gründung: 1991
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: h: 2.500.000,00 EUR oder mehr
Branche: 9 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 33615
Amtsgericht: Frankfurt am Main
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Helaba Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH aus Frankfurt ist im Handelsregister Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 33615 verzeichnet. Nach der Gründung am 30.01.1991 hat die Helaba Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen und EU-Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung) sowie die Erbringung von Dienst- und Nebendienstleistungen i.S.d. § 20 Abs. 2 und 3 KAGB. 2) Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. §§ 192 ff. KAGB, b) Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, c) Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, d) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, e) Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: i) folgende Sachwerte: - Immobilien, jedoch mit Ausnahme von Wald, Forst- und Agrarland, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 4 KAGB genutzt wird, ii) Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften und an Infrastruktur-Projektgesellschaften, iii) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, iv) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Sachwerte im Sinne von i) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, v) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB, wobei die geschlossenen inländischen Spezial-AIF ausschließlich in Vermögensgegenstände dieses Absatz 2 - sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften - investieren, oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, vi) Anteile oder Aktien an geschlossenen Publikums-AIF nach Maßgabe von § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, wobei die geschlossenen AIF ausschließlich in die Vermögensgegenstände dieses Absatz 2 - sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften - investieren, oder an geschlossenen EU-Publikums-AIF oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, vii) Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen gemäß dieses Absatz 2 sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investment-vermögen, viii) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, ix) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, x) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, xi) sonstige Anlageinstrumente gemäß § 198 KAGB, xii) Derivate, xiii) unverbriefte Darlehensforderungen. f) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, g) Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - einschließlich Hedgefonds gern. § 283 KAGB - welche in Vermögensgegenstände gern. § 284 Abs. 1 und 2 KAGB investieren dürfen, und h) Dach-Hedgefonds gern. §§ 225 ff. KAGB. 3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-OGAW und EU- AIF die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. 4) Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) Die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), b) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), c) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, d) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, e) Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, f) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), g) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz 4 genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 5.200.000,00 EUR. Die Helaba Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH weist zur Zeit 31 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 23.10.2025)

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Registermeldungen 81

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
84 c)
1) Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen und EU-
Investmentvermögen (kollektive
Vermögensverwaltung) sowie die
Erbringung von Dienst- und
Nebendienstleistungen i.S.d. § 20 Abs. 2
und 3 KAGB.
2) Folgende inländische
Investmentvermögen sind Gegenstand der
kollektiven Vermögensverwaltung:
a) Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2
i.V.m. §§ 192 ff. KAGB,
b) Immobilien-Sondervermögen gemäß §§
230 ff. KAGB,
c) Gemischte Investmentvermögen gemäß
§§ 218 f. KAGB,
d) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§
220 ff. KAGB,
e) Geschlossene inländische Spezial-AIF
gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die
folgenden Vermögensgegenstände
investieren:
i) folgende Sachwerte:
- Immobilien, jedoch mit Ausnahme von
Wald, Forst- und Agrarland,
- Anlagen zur Erzeugung, Transport und
Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus
erneuerbaren Energien,
- Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände im Sinne von §
261 Abs. 2 Nr. 4 KAGB
genutzt wird,
ii) Anteile oder Aktien an ÖPP-
Projektgesellschaften und an Infrastruktur-
Projektgesellschaften,
iii) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht
zum Handel an einer Börse zugelassen
oder in einen organisierten Markt
einbezogen sind,
iv) Anteile oder Aktien an Gesellschaften,
die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der
Satzung nur Sachwerte im Sinne von
i) sowie die zur Bewirtschaftung dieser
Vermögensgegenstände erforderlichen
Vermögensgegenstände oder
Beteiligungen an solchen Gesellschaften
erwerben dürfen,
v) Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe
der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit
den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und
338 KAGB, wobei die geschlossenen
inländischen Spezial-AIF ausschließlich in
Vermögensgegenstände dieses Absatz 2 -
sowie die zur Bewirtschaftung dieser
Vermögensgegenstände erforderlichen
Vermögensgegenstände oder
Beteiligungen an solchen Gesellschaften -
investieren, oder an geschlossenen EU-
Spezial-AIF oder ausländischen
geschlossenen Spezial-AIF, deren
Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen
unterliegt,
vi) Anteile oder Aktien an geschlossenen
Publikums-AIF nach Maßgabe von § 261
Abs. 1 Nr. 5 KAGB, wobei die
geschlossenen AIF ausschließlich in die
Vermögensgegenstände dieses Absatz 2 -
sowie die zur Bewirtschaftung dieser
Vermögensgegenstände erforderlichen
Vermögensgegenstände oder
Beteiligungen an solchen Gesellschaften -
investieren, oder an geschlossenen EU-
Publikums-AIF oder ausländischen
geschlossenen Publikums-AIF, deren
Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen
unterliegt,
vii) Anteile oder Aktien an inländischen
offenen Investmentvermögen gemäß
dieses Absatz 2 sowie an entsprechenden
offenen EU- oder ausländischen
Investment-vermögen,
viii) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
ix) Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB,
x) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
xi) sonstige Anlageinstrumente gemäß §
198 KAGB,
xii) Derivate,
xiii) unverbriefte Darlehensforderungen.
f) Offene inländische Spezial-AIF mit festen
Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB,
welche in folgende
Vermögensgegenstände investieren: Die in
§ 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten
Vermögensgegenstände,
g) Allgemeine offene inländische Spezial-
AIF gemäß § 282 KAGB - einschließlich
Hedgefonds gern. § 283 KAGB - welche in
Vermögensgegenstände gern. § 284 Abs. 1
und 2 KAGB investieren dürfen, und
h) Dach-Hedgefonds gern. §§ 225 ff.
KAGB.
3) Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind daneben EU-
OGAW und EU- AIF die mit den oben
genannten inländischen
Investmentvermögen vergleichbar sind.
4) Die Gesellschaft betreibt folgende
Dienst- und Nebendienstleistungen:
a) Die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum einschließlich der
Portfolioverwaltung fremder
Investmentvermögen
(Finanzportfolioverwaltung),
b) die Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung),
c) die Anlageberatung bezogen auf
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes,
d) die Anlageberatung bezogen auf
Vermögensgegenstände, die keine
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes sind,
e) Vertrieb von Anteilen oder Aktien an
fremden Investmentvermögen,
f) die Vermittlung von Geschäften über die
Anschaffung und Veräußerung von
Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung),
g) sonstige Tätigkeiten, die mit den in
diesem Absatz 4 genannten
Dienstleistungen und
Nebendienstleistungen unmittelbar
verbunden sind.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2025 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2
(Gegenstand), 8 (Zusammensetzung, Amtsdauer, Vergütung
des Aufsichtsrats) und 14 (Gesellschafterversammlungen)
beschlossen.
a)
22.10.2025
Dimmer
b)
Fall 91
83 c)
1) Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen und EU-
Investmentvermögen (kollektive
Vermögensverwaltung) sowie die
Erbringung von Dienst- und
Nebendienstleistungen i.S.d. § 20 Abs. 2
und 3 KAGB.
2) Folgende inländische
Investmentvermögen sind Gegenstand der
kollektiven Vermögensverwaltung:
a) Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2
i.V.m. §§ 192 ff. KAGB,
b) Immobilien-Sondervermögen gemäß §§
230 ff. KAGB,
c) Gemischte Investmentvermögen gemäß
§§ 218 f. KAGB,
d) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§
220 ff. KAGB,
e) Geschlossene inländische Spezial-AIF
gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die
folgenden Vermögensgegenstände
investieren:
i) Immobilien, jedoch mit Ausnahme von
Wald, Forst- und Agrarland,
ii) Anlagen zur Erzeugung, Transport und
Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus erneuerbaren Energien,
iii) Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände im Sinne von §
261 Abs. 2 Nr. 4 KAGB genutzt wird,
iv) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB
v) Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB,
vi) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB.
f) Offene inländische Spezial-AIF mit festen
Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB,
welche in folgende
Vermögensgegenstände investieren: Die in
§ 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten
Vermögensgegenstände,
g) Allgemeine offene inländische Spezial-
AIF gemäß § 282 KAGB - einschließlich
Hedgefonds gern. § 283 KAGB - welche in
Vermögensgegenstände gem. § 284 Abs. 1
und 2 KAGB investieren dürfen, und
h) Dach-Hedgefonds gern. §§ 225 ff.
KAGB.
3) Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind daneben EU-
OGAW und EU-AIF, die mit den oben
genannten inländischen
Investmentvermögen vergleichbar sind.
4) Die Gesellschaft betreibt folgende
Dienst- und Nebendienstleistungen:
a) Die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1
Abs.11 des Kreditwesengesetzes
angelegter Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum einschließlich der
Portfolioverwaltung fremder
Investmentvermögen
(Finanzportfolioverwaltung),
b) die Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung),
c) die Anlageberatung bezogen auf
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes,
d) die Anlageberatung bezogen auf
Vermögensgegenstände, die keine
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes sind,
e) Vertrieb von Anteilen oder Aktien an
fremden Investmentvermögen,
f) die Vermittlung von Geschäften über die
Anschaffung und Veräußerung von
Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung),
g) sonstige Tätigkeiten, die mit den in
diesem Absatz genannten Dienstleistungen
und Nebendienstleistungen unmittelbar
verbunden sind.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2025 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2
(Gegenstand), 8 (Zusammensetzung, Amtsdauer, Vergütung
des Aufsichtsrats) und 14 (Gesellschafterversammlungen)
beschlossen.
a)
16.09.2025
Dimmer
b)
Fall 90
82 b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Wiedmann, Jürgen, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒
a)
26.05.2025
Dimmer
b)
Fall 89
81 Prokura erloschen:
Müller, Herbert, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Wagner, Rainer, Langen (Hessen), * ‒.‒.‒‒
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Rügner, Sarah, Hanau, * ‒.‒.‒‒
a)
03.04.2025
Dimmer
b)
Fall 88
80 Prokura erloschen:
Otterstetter, Andreas, Frankfurt am Main,
* ‒.‒.‒‒
a)
13.02.2025
Hewlett
b)
Fall 87
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Historie 63

26.05.2025
Entscheideränderung

Austritt
Herr Jürgen Wiedmann
Geschäftsführer

03.04.2025
Entscheideränderung

Austritt
Herr Herbert Müller
Prokurist

Entscheideränderung

Austritt
Herr Rainer Wagner
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Sarah Rügner
Prokurist

13.02.2025
Entscheideränderung

Austritt
Herr Andreas Otterstetter
Prokurist

23.12.2024
Entscheideränderung

Austritt
Herr Marcus Bretzler
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Christian Lenz
Prokurist

10.06.2024
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Diethard Oriwol
Prokurist

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