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c)
1) Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen und EU-
Investmentvermögen (kollektive
Vermögensverwaltung) sowie die
Erbringung von Dienst- und
Nebendienstleistungen i.S.d. § 20 Abs. 2
und 3 KAGB.
2) Folgende inländische
Investmentvermögen sind Gegenstand der
kollektiven Vermögensverwaltung:
a) Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2
i.V.m. §§ 192 ff. KAGB,
b) Immobilien-Sondervermögen gemäß §§
230 ff. KAGB,
c) Gemischte Investmentvermögen gemäß
§§ 218 f. KAGB,
d) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§
220 ff. KAGB,
e) Geschlossene inländische Spezial-AIF
gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die
folgenden Vermögensgegenstände
investieren:
i) folgende Sachwerte:
- Immobilien, jedoch mit Ausnahme von
Wald, Forst- und Agrarland,
- Anlagen zur Erzeugung, Transport und
Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus
erneuerbaren Energien,
- Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände im Sinne von §
261 Abs. 2 Nr. 4 KAGB
genutzt wird,
ii) Anteile oder Aktien an ÖPP-
Projektgesellschaften und an Infrastruktur-
Projektgesellschaften,
iii) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht
zum Handel an einer Börse zugelassen
oder in einen organisierten Markt
einbezogen sind,
iv) Anteile oder Aktien an Gesellschaften,
die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der
Satzung nur Sachwerte im Sinne von
i) sowie die zur Bewirtschaftung dieser
Vermögensgegenstände erforderlichen
Vermögensgegenstände oder
Beteiligungen an solchen Gesellschaften
erwerben dürfen,
v) Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe
der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit
den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und
338 KAGB, wobei die geschlossenen
inländischen Spezial-AIF ausschließlich in
Vermögensgegenstände dieses Absatz 2 -
sowie die zur Bewirtschaftung dieser
Vermögensgegenstände erforderlichen
Vermögensgegenstände oder
Beteiligungen an solchen Gesellschaften -
investieren, oder an geschlossenen EU-
Spezial-AIF oder ausländischen
geschlossenen Spezial-AIF, deren
Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen
unterliegt,
vi) Anteile oder Aktien an geschlossenen
Publikums-AIF nach Maßgabe von § 261
Abs. 1 Nr. 5 KAGB, wobei die
geschlossenen AIF ausschließlich in die
Vermögensgegenstände dieses Absatz 2 -
sowie die zur Bewirtschaftung dieser
Vermögensgegenstände erforderlichen
Vermögensgegenstände oder
Beteiligungen an solchen Gesellschaften -
investieren, oder an geschlossenen EU-
Publikums-AIF oder ausländischen
geschlossenen Publikums-AIF, deren
Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen
unterliegt,
vii) Anteile oder Aktien an inländischen
offenen Investmentvermögen gemäß
dieses Absatz 2 sowie an entsprechenden
offenen EU- oder ausländischen
Investment-vermögen,
viii) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
ix) Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB,
x) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
xi) sonstige Anlageinstrumente gemäß §
198 KAGB,
xii) Derivate,
xiii) unverbriefte Darlehensforderungen.
f) Offene inländische Spezial-AIF mit festen
Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB,
welche in folgende
Vermögensgegenstände investieren: Die in
§ 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten
Vermögensgegenstände,
g) Allgemeine offene inländische Spezial-
AIF gemäß § 282 KAGB - einschließlich
Hedgefonds gern. § 283 KAGB - welche in
Vermögensgegenstände gern. § 284 Abs. 1
und 2 KAGB investieren dürfen, und
h) Dach-Hedgefonds gern. §§ 225 ff.
KAGB.
3) Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind daneben EU-
OGAW und EU- AIF die mit den oben
genannten inländischen
Investmentvermögen vergleichbar sind.
4) Die Gesellschaft betreibt folgende
Dienst- und Nebendienstleistungen:
a) Die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum einschließlich der
Portfolioverwaltung fremder
Investmentvermögen
(Finanzportfolioverwaltung),
b) die Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung),
c) die Anlageberatung bezogen auf
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes,
d) die Anlageberatung bezogen auf
Vermögensgegenstände, die keine
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes sind,
e) Vertrieb von Anteilen oder Aktien an
fremden Investmentvermögen,
f) die Vermittlung von Geschäften über die
Anschaffung und Veräußerung von
Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung),
g) sonstige Tätigkeiten, die mit den in
diesem Absatz 4 genannten
Dienstleistungen und
Nebendienstleistungen unmittelbar
verbunden sind. |
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|
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2025 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2
(Gegenstand), 8 (Zusammensetzung, Amtsdauer, Vergütung
des Aufsichtsrats) und 14 (Gesellschafterversammlungen)
beschlossen. |
a)
22.10.2025
Dimmer
b)
Fall 91 |
| 83 |
c)
1) Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen und EU-
Investmentvermögen (kollektive
Vermögensverwaltung) sowie die
Erbringung von Dienst- und
Nebendienstleistungen i.S.d. § 20 Abs. 2
und 3 KAGB.
2) Folgende inländische
Investmentvermögen sind Gegenstand der
kollektiven Vermögensverwaltung:
a) Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2
i.V.m. §§ 192 ff. KAGB,
b) Immobilien-Sondervermögen gemäß §§
230 ff. KAGB,
c) Gemischte Investmentvermögen gemäß
§§ 218 f. KAGB,
d) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§
220 ff. KAGB,
e) Geschlossene inländische Spezial-AIF
gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die
folgenden Vermögensgegenstände
investieren:
i) Immobilien, jedoch mit Ausnahme von
Wald, Forst- und Agrarland,
ii) Anlagen zur Erzeugung, Transport und
Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus erneuerbaren Energien,
iii) Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände im Sinne von §
261 Abs. 2 Nr. 4 KAGB genutzt wird,
iv) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB
v) Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB,
vi) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB.
f) Offene inländische Spezial-AIF mit festen
Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB,
welche in folgende
Vermögensgegenstände investieren: Die in
§ 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten
Vermögensgegenstände,
g) Allgemeine offene inländische Spezial-
AIF gemäß § 282 KAGB - einschließlich
Hedgefonds gern. § 283 KAGB - welche in
Vermögensgegenstände gem. § 284 Abs. 1
und 2 KAGB investieren dürfen, und
h) Dach-Hedgefonds gern. §§ 225 ff.
KAGB.
3) Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind daneben EU-
OGAW und EU-AIF, die mit den oben
genannten inländischen
Investmentvermögen vergleichbar sind.
4) Die Gesellschaft betreibt folgende
Dienst- und Nebendienstleistungen:
a) Die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1
Abs.11 des Kreditwesengesetzes
angelegter Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum einschließlich der
Portfolioverwaltung fremder
Investmentvermögen
(Finanzportfolioverwaltung),
b) die Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung),
c) die Anlageberatung bezogen auf
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes,
d) die Anlageberatung bezogen auf
Vermögensgegenstände, die keine
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes sind,
e) Vertrieb von Anteilen oder Aktien an
fremden Investmentvermögen,
f) die Vermittlung von Geschäften über die
Anschaffung und Veräußerung von
Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung),
g) sonstige Tätigkeiten, die mit den in
diesem Absatz genannten Dienstleistungen
und Nebendienstleistungen unmittelbar
verbunden sind. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2025 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2
(Gegenstand), 8 (Zusammensetzung, Amtsdauer, Vergütung
des Aufsichtsrats) und 14 (Gesellschafterversammlungen)
beschlossen. |
a)
16.09.2025
Dimmer
b)
Fall 90 |
| 82 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Wiedmann, Jürgen, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
26.05.2025
Dimmer
b)
Fall 89 |
| 81 |
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Prokura erloschen:
Müller, Herbert, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Wagner, Rainer, Langen (Hessen), * ‒.‒.‒‒
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Rügner, Sarah, Hanau, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
03.04.2025
Dimmer
b)
Fall 88 |
| 80 |
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Prokura erloschen:
Otterstetter, Andreas, Frankfurt am Main,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
13.02.2025
Hewlett
b)
Fall 87 |