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Helo GmbH, Karlsruhe (HRB 726693)

Firmendaten

Anschrift
Baischstr. 7
76133 Karlsruhe
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2016
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 726693
Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Helo GmbH aus Karlsruhe ist im Handelsregister Mannheim unter der Nummer HRB 726693 verzeichnet. Nach der Gründung am 16.11.2016 hat die Helo GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, gleich welcher Rechtsform im In- und Ausland, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.100,00 EUR. Die Helo GmbH weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 06.01.2020)

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Jahresabschluss vom 16.11.2016 bis zum 31.12.2016
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Registermeldungen 4

Calendar 02.01.2020
Veränderung

HRB 726693: Helo GmbH, Karlsruhe, Baischstraße 7, 76133 Karlsruhe. Bestellt als Geschäftsführer: Kußmann, Benjamin, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Calendar 20.02.2018
Veränderung

HRB 726693: Helo GmbH, Karlsruhe, Baischstraße 7, 76133 Karlsruhe. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.09.2017 zum Zwecke der grenzüberschreitenden Verschmelzung mit der "Helo Limited", St. Julian´s, Malta (Amtsgericht Registru tal-Kumpaniji ta'Malta C78784) um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 19.09.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Stammkapital nun: 25.100,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 02.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.09.2017, in welchem dem Verschmelzungsplan zugestimmt wurde, die "Helo Limited", St. Julian´s, Malta (Registru tal-Kumpaniji ta'Malta C78784) im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 10.08.2017
Vorgang ohne Eintragung

HRB 726693: Helo GmbH, Karlsruhe, Baischstraße 7, 76133 Karlsruhe. Bekanntmachung gemäß § 122 d UmwG i.V.m. § 10 HGB: Grenzüberschreitende Verschmelzung der Helo Limited, Malta (Registry of Companies Malta, C78784) auf die Helo GmbH, Baischstraße 7, 76133 Karlsruhe. Die Gesellschaft hat am 09.08.2017 den Entwurf des Verschmelzungsplanes vom 02.08.2017 zwischen der Helo Limited, Malta (Registy of Companies, C78784) (übertragender Rechtsträger) und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht. Angaben gemäß § 122 d S. 2 Nr. 2 - 4 UmwG: 1. Rechtsform, Firma und Sitz der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften (§ 122 d S. 2 Nr. 2 UmwG): Die Firma der übertragenden Gesellschaft lautet : Helo Limited. Der Sitz der übertragenden Rechtsträgerin ist Portomaso Block 14, 1491 St. Julian´s, STJ 4014, Malta.Die übertragende Rechtsträgerin ist eine nach maltesischem Recht errichtete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Kumpanija ta´ Responsabilita´ Limitata).Die Firma der übernehmenden Gesellschaft lautet: Helo GmbH. Der Sitz der übernehmenden Gesellschaft ist Karlsruhe, Deutschland. Die übernehmende Gesellschaft ist eine nach deutschem Recht errichtete Gesellschaft mit beschränkter Haftung.2. Register, bei denen die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eingetragen sind sowie die jeweilige Nummer der Eintragung (§ 122 d S. 2 Nr. 3 UmwG):Die Helo Limited ist im maltesischen Gesellschaftsregister (Registry of Companies) unter der Registernummer C 78784 eingetragen. Die Helo GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Registernummer HRB 726693 eingetragen.3. Hinweise auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können (§ 122 d S. 2 Nr. 4 UmwG): a) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung von 100prozentigen Schwestergesellschaften handelt, bei der außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind.b) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Helo GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigem der an der Verschmelzung beteiligten deutschen Helo GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der deutschen Helo GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Helo GmbH gem. § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 5. 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Helo GmbH unter deren Geschäftsanschrift (Baischstraße 7, 76133 Karlsruhe) geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grundeliegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Helo GmbH gefordert werden muss.c) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden maltesischen Helo Limited ergeben sich aus dem maltesischen Gesetz über grenzüberschreitende Verschmelzungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Subsidiary Legislation 386.12 - Cross-Border Mergers of Limited Liability Companies Regulations; im Folgenden in der jeweils aktuellen Fassung die CrossBorder Mergers of Limited Liability Companies Regalations). Demnach kann jede interessierte Partei und damit auch ein Gläubiger der übertragenden Rechtsträgerin die Eintragung des Verschmelzungsplans bzw. die Eintragung des Verschmelzungsbeschlusses anfechten. Hinsichtlich der Anfechtung des Verschmelzungsplans mit der Begründung, dass dieser nicht im Einklang mit den Bestimmungen in Ziffern 6 und 7(1) der Cross Border Mergers of Limited Liability Companies Regulations stehe, und hinsichtlich der Anfechtung des Verschmelzungsbeschlusses mit der Begründung, dass dieser nichtig bzw. anfechtbar sei. Die Anfechtung des Verschmelzungsplans hat mittels eines gegen den zuständigen maltesischen Registrar beim Gesellschaftsregister (Registry of Companies) gerichteten Antrags bei Gericht innerhalb von einem Monat nach Veröffentlichung der Eintragung des Verschmelzungsplans zu erfolgen. Die Anfechtung des Verschmelzungsbeschlusses hat mittels eines gegen den zuständigen maltesischen Gesellschaftsregister (Registry of Companies) gerichteten Antrags bei Gericht innerhalb von drei Monaten nach der diesbezüglichen Veröffentlichung des zuständigen maltesischen Gesellschaftsregister (Registry of Companies) zu erfolgen. Soweit der Verschmelzungsplan oder der Verschmelzungsbeschluss an einem heilbaren Mangel leiden, wird den beteiligten Gesellschaften seitens des Gerichts jedoch eine Frist zur Heilung gesetzt werden. Ungeachtet dieser Anfechtungsmöglichkeiten hat jeder Gläubiger der übertragenden Rechtsträgerin, dessen Anspruch bereits vor der Veröffentlichung der Eintragung des Verschmelzungsplans bestand, das Recht, der Verschmelzung zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch hat innerhalb von drei Monaten nach der letzten Veröffentlichung der Eintragung des Verschmelzungsbeschlusses zu erfolgen. Soweit der Widerspruch gegen die Verschmelzung begründet ist, wird das Gericht die Verschmelzung entweder aufhalten oder nur gegen Gewährung ausreichender Sicherheiten zulassen. Dieses Widerspruchsrecht steht auch Inhabern von Schuldverschreibungen (debenture holders) an der übertragenden Rechtsträgerin zu, außer diese haben einzeln oder im Rahmen einer speziellen Versammlung der Inhaber von Schuldverschreibungen (debenture holders), die speziell für diesen Zweck einberufen wurde, der Verschmelzung zugestimmt.d) Unter der Anschrift der Helo GmbH (Baischstraße 7, 76133 Karlsruhe, Deutschland) können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter kostenlos eingeholt werden.

Calendar 09.01.2017
Neueintragung

HRB 726693: Helo GmbH, Karlsruhe, Baischstraße 7, 76133 Karlsruhe. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.11.2016. Geschäftsanschrift: Baischstraße 7, 76133 Karlsruhe. Gegenstand: Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, gleich welcher Rechtsform im In- und Ausland, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. Kuentzle, Wolfgang Georg, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Historie 3

02.01.2020
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Benjamin Kußmann
Geschäftsführer

20.02.2018
Kapitaländerung

Altes Stammkapital:
25.000,00 EUR

Neues Stammkapital:
25.100,00 EUR

09.01.2017
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Wolfgang Georg Kuentzle
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 09.01.2017