Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
30 |
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Prokura erloschen:
Nethövel, Jörg, Siegburg, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Karlowsky, Ernst-Joseph, Güllesheim, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Schlahn, Thomas, Hennef, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
14.08.2023
Börsch |
29 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich
haftenden Gesellschafter oder einem anderen
Prokuristen:
Sonntag, Sabine, Wesseling, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
11.04.2023
Börsch |
HRA 1382: Henrich Baustoffzentrum GmbH & Co. KG, Siegburg, Konrad-Adenauer-Allee 100, 53721 Siegburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Wipperfürth, Daniel, Niederkassel, * ‒.‒.‒‒.
HRA 1382: Henrich Baustoffzentrum GmbH & Co. KG, Siegburg, Konrad-Adenauer-Allee 100, 53721 Siegburg. Prokura erloschen: Becker, Karl-Josef, Much, * ‒.‒.‒‒.
Henrich Baustoffzentrum GmbH & Co. KG, Siegburg, Konrad-Adenauer-Allee 100, 53721 Siegburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.02.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.02.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.02.2013 mit der Masuch Kanalrohr & Henrich Baustoffzentrum GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 17931) durch Aufnahme unter Auflösung ohne Abwicklung verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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