Hermann Heinz Burger Gas- und Wasserarmaturen GmbH, Schwerte, Binnerheide 31, 58239 Schwerte. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Firma HHB GmbH am 14.02.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Hermann Heinz Burger Gas- und Wasserarmaturen GmbH, Schwerte, Binnerheide 31, 58239 Schwerte. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.08.2012 mit der HHB GmbH mit Sitz in Schwerte (Amtsgericht Hagen HRB 4828) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hermann Heinz Burger Gas- und Wasserarmaturen GmbH, Schwerte, Binnerheide 31, 58239 Schwerte. Die Gesellschafterversammlung hat am 29.08.2012 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) und § 5 ( Stammeinlage) zu ändern. 26.000,00 EUR.