HRB 38078: Hermann Wader Immobilien GmbH, Radevormwald, Max-Planck-Straße 3, 42477 Radevormwald. Die Gesellschafterversammlung vom 21.02.2018 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, dabei wurde insbesondere § 4 (Geschäftsführung und Vertretung) geändert.
HRB 38078: Hermann Wader Immobilien GmbH, Radevormwald, Alte Landstr. 53, 42477 Radevormwald. Die Gesellschafterversammlung vom 24.09.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Max-Planck-Straße 3, 42477 Radevormwald. Nicht mehr Geschäftsführer: Wader, Hermann, Radevormwald, * ‒.‒.‒‒.
Hermann Wader Immobilien GmbH, Radevormwald, Alte Landstr. 53, 42477 Radevormwald.Die Gesellschafterversammlung hat am 03.12.2009 beschlossen, §§ 4, 5, 12, 13 und 15 des Gesellschaftsvertrages zu ändern und neu zu fassen. § 5 der alten Satzung (Beirat) ist ersatzlos entfallen und demgemäß die Numerierung des Gesellschaftsvertrages geändert.
Hermann Wader Immobilien GmbH, Radevormwald (Alte Landstr. 53, 42477 Radevormwald). Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 24.000 zum Zwecke der Verschmelzung mit der Spielwaren Hermann Wader GmbH (Amtsgericht Köln, HRB 38150) beschlossen. 50.000,00 EUR.
Hermann Wader Immobilien GmbH, Radevormwald (Alte Landstr. 53, 42477 Radevormwald). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen jewseils vom 04.08.2007 mit der Spielwaren Hermannn Wader GmbH mit Sitz in Radevormwald (Amtsgericht Köln, HRB 38150) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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